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Nur noch bis Juni 2016 Nur noch bis Juni 2016: Darlehensnehmer können Tausende von Euro sparen!

29.02.2016, 12:12

Wer ärgert sich nicht als Darlehensnehmer über die in den letzten Jahren stark gesunkenen Zinsen für Darlehen? Wer sich beispielsweise bei der Hausfinanzierung im Jahr 2008 für 10 Jahre an seine Bank gebunden hat, zahlte im Schnitt etwa 5,5% Zinsen auf seinen Kredit. Seit 2 Jahren sind bereits Zinsen von weniger als 1,5% keine Seltenheit. Bei einem Darlehn von 100.000,00 € macht dies jährlich einen Betrag von etwa 4.000,00 € aus, den man an Zinsen ja sparen könnte. 

 

Wenn Sie nach dem 1. November 2002 ein Darlehen aufgenommen, abgelöst oder verlängert haben, stehen die Chancen gut, dass Sie Tausende von Euro sparen oder zurückfordern können, egal ob das Darlehn noch läuft oder schon längst abgezahlt oder abgelöst worden ist. Sei es zum einen durch das gesunkene Zinsniveau oder auch, weil man etwa eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern kann.

 

Die Ursache liegt in häufig fehlerhaften Widerrufsbelehrungen der Banken, die nach Urteilen des Bundesgerichtshofs dazu führen, dass auch noch nach Jahren ein Darlehn wirksam widerrufen werden kann. Seit dem 01.11.2002 steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht für Darlehensverträge zu. Hierüber muss die Bank eindeutig informieren. Tat die Bank das nicht, was ca. in 80% aller Kredite aus unterschiedlichsten Gründen der Fall war, können Sie von dem aktuell historisch niedrigen Zinsniveau profitieren und zu viel gezahlte Zinsen oder eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern. 

 

Die häufigsten Fehler liegen in einer fehlerhaften Belehrung des Beginns der Widerrufsfrist, fehlerhafte Rechtsfolgenbelehrung, unrichtige Belehrungen bei verbundenen Geschäften (Kauf bei gleichzeitiger Finanzierung), Verwendung oder fehlerhafte Anpassung der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrungen. Schon eine optisch nicht deutlich abgesetzte Belehrung kann angreifbar sein.

 

Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Ein Widerruf kann dann noch nach Jahren erfolgen und den Vertrag rückwirkend beseitigen. Und wo kein Vertrag mehr vorhanden ist, kann die Bank auch nicht mehr die vereinbarten Zinsen fordern und muss dem Darlehensnehmer die von ihm gezahlten Raten verzinsen.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen konnten bisher festgestellt werden bei: ING-DiBa, DSL-Bank, Sparkassen (u.a. der Saalesparkasse), Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt, Deutsche Bank, Santander Consumer, Hypovereinsbank, Commerzbank, BHW, Debeka, DKB u.v.m. 

Betroffen sind neben Immobiliendarlehn auch normale Verbraucherdarlehn, etwa zur Finanzierung von Möbeln oder PKW, v.a. im Zeitraum 2002 bis 2010. 

 

Betroffene müssen aber bald entscheiden, ob sie aktiv werden wollen. Denn der Bundestag hat am 18. Februar 2016 beschlossen, das „ewige Widerrufsrecht“ für ältere Verträge aus den Jahren 2002 bis 2010 auslaufen zu lassen. Die gesetzliche Regelung tritt am 21. März 2016 in Kraft. Danach haben Verbraucher noch drei Monate, also bis zum 21. Juni 2016 Zeit, um sich zu überlegen, ob sie von ihrem möglicherweise bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen und damit den Weg frei machen um erhebliche Beträge zurückfordern zu können. 

 

Die Prüfung ist im Übrigen hier kostenfrei

Rechtsanwalt Lorenz Weber