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Lokführerstreik: Fragen und Antworten zum Streik

12.10.2007, 10:30

Hamburg/dpa. - Im Falle eines Streiks werden die Kunden der Bahn entschädigt. Die Rechtslage ist jedoch nicht eindeutig. Fragen und Antworten zum Thema Schadenersatz:

Wird der Fahrpreis im Streikfall erstattet?

Ja. Wer seine Fahrt wegen streikbedingter Ausfälle nicht antritt, kann das Ticket kostenlos umtauschen oder bekommt sein Geld zurück. Das trifft auch für normalerweise nicht erstattungsfähige Fahrkarten wie das «Schöne-Wochenende-Ticket» zu. Dabei verzichtet die Bahn auf sonst übliche Gebühren. Frühbucherpreise mit fester Zugbindung gelten ausnahmsweise auch für spätere Züge. Die Erstattung von streikbedingten Hotel- oder Taxikosten schließt die Bahn im Regelfall aus, in einzelnen Fällen ist sie jedoch möglich.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf Entschädigung bei streikbedingten Verspätungen?

Die Rechtslage ist nicht eindeutig. Die Bahn haftet nämlich nur, wenn sie die Gründe für eine Verzögerung selbst zu vertreten hat - zu den Arbeitsniederlegungen hat aber die Gewerkschaft GDL aufgerufen. Für die Bahn ist der Streik damit höhere Gewalt. Einige Juristen sehen das anders. Für sie handelt es sich nicht um einen Streik Dritter, sondern um eine Arbeitsniederlegung der eigenen Mitarbeiter. Damit sei der Streik ein internes Problem der Bahn und eben kein Fall höherer Gewalt. Bei rechtswidrigen Streiks hat Bahnchef Hartmut Mehdorn der GDL mit einer Schadenersatzklage gedroht.

Was tun, wenn der Anschlusszug weg ist?

Dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) zufolge hat der Reisende mehrere Möglichkeiten. Er kann auf die Weiterfahrt verzichten und die Erstattung des Fahrpreises für die nicht zurückgelegte Strecke verlangen oder kostenlos mit dem nächsten Zug zum Ausgangsbahnhof zurückkehren. Soll die Fahrt fortgesetzt werden, kann der Reisende einen teureren Zug nehmen. Auch bei Sparpreisen will die Bahn die Zugbindung aufheben. Arbeitnehmer müssen jedoch trotz des Streiks rechtzeitig am Arbeitsplatz sein. Anderenfalls droht eine Abmahnung.

Wie können sich Bahnkunden informieren?

Kostenlose Service-Hotline: 08000 99 66 33

Service-Hotline für Kunden aus dem Ausland: +49 1805 33 44 44

Aktuelle Informationen im Netz: www.bahn.de/aktuell