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Linke mahnt Umgang der Behörden mit rechten Feindeslisten

05.08.2019, 14:26
Christiane Schneider (Linke), Innenexpertin der Fraktion, spricht ins Mikrofon. Foto: Christophe Gateau/Archivbild
Christiane Schneider (Linke), Innenexpertin der Fraktion, spricht ins Mikrofon. Foto: Christophe Gateau/Archivbild dpa

Hamburg - Die Linksfraktion in der Bürgerschaft hat den Umgang der Hamburger Behörden mit den sogenannten „Feindeslisten” von Rechtsextremisten kritisiert. Sie habe den Eindruck, „dass die Innenbehörde mit den von Neonazis geführten „Feindeslisten” und der davon ausgehenden potenziellen Gefährdung nicht angemessen umgeht”, sagte die Innenexpertin der Fraktion, Christiane Schneider, am Montag. Der Senat hatte in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage Schneiders bestätigt, dass es auf einer den Sicherheitsbehörden seit 2016 bekannten Liste mit knapp 25 000 Einträgen auch 364 Datensätze mit Bezug zu Hamburg gibt.

Darunter gebe es Datensätze zu „236 Personen mit aktueller Hamburger Meldeanschrift, 79 ohne aktuelle Hamburger Meldeanschrift und weitere 49 ohne eindeutige aktuelle Meldeanschrift”, heißt es in der Antwort. Darüber hinaus fänden sich „weitere zwei Personen mit Hamburger Meldeanschrift auf Informationssammlungen, die Gegenstand laufender Ermittlungsverfahren sind”. Auf den Listen finden sich demnach Namen, Adressen und Telefonnummern von Personen, Institutionen und Organisationen.

Eine Information der gelisteten Personen werde in Hamburg auch nach „erneuter individueller Beurteilung” nicht für nötig gehalten, schrieb der Senat. „Nach dieser fachlichen Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Personen einer konkreten Gefährdung unterliegen.”

Angesichts des Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, der ebenfalls auf einer solchen Liste stand, und eines Anschlags auf eine Linken-Politikerin in Sachsen seien viele Menschen verunsichert, sagte Schneider. „Ich fordere den Senat zu einer sorgfältigen, unaufgeregten, aber offensiven Informationspolitik auf - sowohl gegenüber der Öffentlichkeit wie gegenüber den Menschen, die auf Listen stehen.” (dpa/lno)