Landgericht verhandelt über "Pegida-Galgen"

Hamburg - Der sogenannte „Pegida-Galgen” für Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den früheren Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) beschäftigt heute das Landgericht Hamburg. Gabriel will in dem Zivilverfahren die Unterlassung des Verkaufs einer Miniatur-Ausgabe des „Galgens” erreichen, mit dem ein Anhänger des fremdenfeindlichen Bündnisses 2015 in Dresden seinen Protest gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung zum Ausdruck bringen wollte. Der Vorfall hatte bundesweit für Entrüstung gesorgt. Ein Händler aus Sachsen hatte die Mini-Galgen später im Internet zum Verkauf angeboten.
Im einstweiligen Verfahren hatte das Landgericht bereits Ende 2017 der Forderung Gabriels mit einer Verfügung entsprochen. Der Anwalt des Galgen-Anbieters sieht seinen Mandanten jedoch durch das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Freiheit der Kunst geschützt. Das Landgericht muss das nun im Hauptsacheverfahren klären.
Strafrechtlich hatte der Verkauf der Mini-Galgen keine Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte Ende vergangenen Jahres ein Ermittlungsverfahren gegen den Anbieter eingestellt. (dpa/lno)