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Klage von Beamte wegen zu geringer Bezahlung abgewiesen

12.03.2018, 16:11

Frankfurt/Main - Zwei hessische Beamte sind mit dem Versuch gescheitert, sich vom Land vor Gericht höhere Bezüge zu erstreiten. Das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied am Montag in mündlicher Verhandlung, die Besoldung der Landesbeamten verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Dort wird eine amtsangemessene Alimentation der Beamten verlangt. Die 9. Kammer des Gerichts verwies bei ihrer Entscheidung auf entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichts.

Geklagt hatten ein Justizwachtmeister aus Frankfurt mit Besoldungsstufe A 6 sowie ein Polizeibeamter, der nach A 10 eingestuft ist. Sie fühlen sich nicht angemessen vom Land bezahlt. Details zur Entscheidung liegen nach Angaben einer Gerichtssprecherin noch nicht vor, da die schriftliche Begründung noch aussteht. Die Urteile sind auch noch nicht rechtskräftig. Die Beamten können vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel ziehen. (dpa/lhe)