Kfz-Versicherung Kfz-Versicherung: Voll- oder Teilkasko?
Halle (Saale)/MZ. - Anja H., Merseburg: Warum sollte bei der Kfz-Haftpflicht auf eine hohe Personen-Schadensumme geachtet werden. Bezahlt man so nicht unnötig viel Geld?
Antwort: Die Deckungssumme für Personenschäden in der Kfz-Haftpflicht weist aus, bis zu welcher Höhe die Versicherung für schwere Verletzungen aufkommt, die bei einem Verkehrsunfall anderen zugefügt wird. Sie sollte möglichst hoch sein, um auch bei gravierenden Schäden ausreichend geschützt zu sein. Heute gehen diese Summen bei den Versicherern bis zu 15 Millionen Euro.
Matthias L., Wittenberg: Wann kann ich meine Kfz-Haftpflichtversicherung kündigen? Welche Frist gilt?
Antwort: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann generell mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden. Beginnt das neue Versicherungsjahr beispielsweise am 1. Januar, muss die Kündigung bis spätestens 30. November des Vorjahres beim Versicherer vorliegen. Ebenfalls mit Monatsfrist kann gekündigt werden, wenn ein Kfz-Schaden über den Versicherer reguliert wird, ein Fahrzeugwechsel erfolgt oder nach der Mitteilung über einen höheren Beitrag ohne Leistungsverbesserung.
Silvia S., Saalekreis: Wovon ist der Schadenfreiheits-Rabatt abhängig?
Antwort: Der Schadenfreiheits-Rabatt (SFR), auch Schadenfreiheits-Klasse genannt, hängt davon ab, wie viele Jahre Sie schadenfrei gefahren sind. Je höher der Schadenfreiheits-Rabatt, desto günstiger die Versicherungsprämie. Im besten Fall zahlen Sie oft nur 20 Prozent Grundprämie. Hat es in den letzten Jahren öfter gekracht, können aber auch bis zu 240 Prozent der Grundprämie fällig werden. Im Schadenfall wird der SFR zurückgestuft. Die SFR-Staffelung ging bislang bis maximal 25. Einige Versicherer haben in diesem Jahr ihre SFR-Staffel auf bis zu maximal 35 schadenfreie Jahre erhöht.
Marlis K., Zeitz: Wir haben zwei Fahrzeuge. Eines wird nur im Herbst / Winter genutzt. Wie kann dieses Fahrzeug kostengünstig versichert werden?
Antwort: Eine Möglichkeit wäre die Umstellung auf ein Saisonkennzeichen für die Zeit, in der das Fahrzeug tatsächlich genutzt wird. Sie müssen dann nur für diesen Zeitraum Kfz-Steuer und die Kfz-Versicherungsbeiträge zahlen.
Anne T., Saalekreis: Was ist unter einem Rabattretter zu verstehen?
Antwort: Viele Versicherungen bieten heute sogenannte Rabattretter (Rabattschutz) an: Trotz eines gemeldeten Schadenfalls wird der Versicherte dann in der SFR-Klasse nicht umgestuft.
Jörg S., Salzatal: Was hat es mit dem erhöhten Bonussystem in Bezug auf schadenfreie Jahre auf sich? Wie ist das dabei mit der Umstellung des bisherigen Vertrages darauf?
Antwort: Es geht um die schadenfrei gefahrenen Jahre und den damit für den Autofahrer verbundenen Rabatt, den ihm die Versicherungsgesellschaft gewährt. Bisher ging die Schadenfreiheit-Rabattstaffel bei allen Versicherungen bis maximal SF 25. Einige Versicherungen haben die Erhöhung der Schadenfreiheit-Rabattstaffel auf SF 35 angekündigt beziehungsweise seit diesem Jahr eingeführt, während andere das bisherige System mit maximal SF 25 beibehalten. Sie müssten bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nachfragen, wie sie das handhabt. Die SF 35 könnte bei Neuverträgen zum Tragen kommen. Möglich ist auch, bisherige Verträge auf den neuen Tarif umzustellen. Hierbei sollte aber genau geprüft werden, ob die Umstellung des alten Vertrages auf den neuen Tarif und die damit verbundene Verlängerung der Rabattstaffel tatsächlich günstiger kommt. Beispielsweise kann in alten Verträgen bereits ein Rabattretter enthalten sein, während in den neuen Verträgen ein Rabattschutz extra vereinbart werden muss. Außerdem könnte eine Vertragsumstellung teurer werden.
Uwe P., Dessau-Roßlau: Zahlt meine Teilkasko-Versicherung auch bei Unwetterschäden?
Antwort: Bei Sturmschäden zahlt die Teilkaskoversicherung, aber nur, wenn mindestens Windstärke acht gemessen wurde. Erst dann gilt für die Versicherung der Sturm auch als Sturm. In dem Fall zahlt die Teilkasko die Reparaturkosten für Beulen, Kratzer und zerbrochene Scheiben. Das gilt sowohl für geparkte als auch für fahrende Autos. In der Versicherung sind zudem Schäden durch Blitz und Hagel abgedeckt. Meist liegt die Selbstbeteiligung bei 150 Euro - für kleinere Schäden am Auto muss dann selbst aufgekommen werden.
Bernd T., Mansfeld-Südharz: Mein neues Auto hat etwa die gleichen Daten wie mein altes. Unverständlich ist mir, wieso ich bei der gleichen Kfz-Versicherung jetzt rund 250 Euro mehr bezahle. Welche Kriterien gelten eigentlich für den Preis?
Antwort: Ein wesentlicher Grund für die Erhöhung könnte sein, dass sich im Lauf der Zeit generell die Versicherungskalkulationsgrundlagen ändern. Hier sollten Sie bei Ihrem Versicherer nachfragen. Hilfreich für Sie könnte auch ein unabhängiger Versicherungsvergleich über die Verbraucherzentralen sein, um zu sehen, wie andere Versicherungsgesellschaften kalkulieren. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt bietet dazu für 16 Euro einen computergestützten Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest an. Hier sind über 40 Versicherungsanbieter mit rund 40 Tarifen enthalten.
Petra F., Bitterfeld-Wolfen: Kann ich den Schadenfreiheits-Rabatt meines verstorbenen Mannes auf mich übertragen lassen?
Antwort: Grundsätzlich ist es in einem solchen Fall möglich, innerhalb einer bestimmten Frist, die bei den Versicherern unterschiedlich ist, den SF-Rabatt auf den Ehe- oder Lebenspartner zu übertragen. Allerdings setzt das voraus, dass in dem abgebenden Vertrag auch der Partner als Fahrer eingetragen war. Relevant für die entsprechende Schadenfreiheitsklasse ist zudem, wie lange Sie als Ehefrau im Besitz Ihres Führerscheins sind.
Karola D., Halle: Unser Sohn, 21 Jahre, bekommt demnächst sein erstes Auto. Was ist günstiger - ihn als Fahrzeughalter anzumelden oder meinen Mann, der bereits 24 Jahre Auto fährt?
Antwort: Zunächst wäre zu sehen, ob Ihr Sohn selbst Versicherungsnehmer wird. Das hätte den Vorteil, dass Ihr Sohn sich von Anfang an seinen eigenen Rabatt (SF-Klasse) "erfährt". Viele Gesellschaften bieten entsprechende "Kundenkindtarife" an. Aber: Verursacht Ihr Sohn einen Schaden, wäre sein eigener Vertrag von Anfang an belastet. Würde das Auto als Zweitwagen auf den Vater angemeldet und versichert, könnte es im Schadenfall umgemeldet und erst dann auf den Sohn versichert werden.
Gunter T., Freyburg: Lohnt sich für mein acht Jahre altes Auto die bisherige Vollkaskoversicherung?
Antwort: Wenn Sie bisher schadenfrei gefahren und überzeugt sind, dass Sie nie einen selbst verschuldeten Schaden an Ihrem Pkw haben werden, dann bräuchten Sie keine Vollkasko. Sie sollten aber die Beiträge Ihrer Vollkaskoversicherung mit dem Zeitwert Ihres Autos ins Verhältnis setzen. Ein Blechschaden kann schnell 2 000 bis 3 000 Euro kosten. Bei einer Vollkaskoversicherung tragen Sie lediglich Ihre Selbstbeteiligung. Auch für Vandalismusschäden würde eine Vollkasko aufkommen. Ob Vollkasko oder nicht beziehungsweise Teilkasko, sollten Sie anhand Ihrer Haushaltskasse und Rücklagen entscheiden. Im Einzelfall und abhängig vom Schadenfreiheits-Rabatt kann es sogar möglich sein, dass eine Teilkasko genauso viel kostet wie die Vollkasko.
Marie F., Burgenlandkreis: Welchen Unterschied gibt es zwischen Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung?
Antwort: Die Haftpflichtversicherung zahlt im Schadenfall für Personen-, Sach- und Vermögenschäden Dritter. Die Kaskoversicherung übernimmt hingegen Schäden am eigenen Auto. So versichert die Teilkasko Ihr Kraftfahrzeug gegen nicht beeinflussbare Risiken wie Diebstahl, Brand- und Glasschäden, Sturm, Hagel oder Schäden durch Haarwildunfälle. Die Vollkasko deckt über die Leistungen der Teilkasko hinaus auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab, wenn diese selbst verursacht sind oder der Schädiger nicht feststellbar ist.
Eva T., Saalekreis: Woran erkennt man eine gute Kfz-Versicherung?
Antwort: Nicht vordergründig am günstigen Preis. Sie sollte möglichst wenig vom Versicherungsschutz ausschließen. So machen gute Versicherungen keinen Unterschied bei Wildschäden - sie erstatten den Schaden, egal mit welchem Tier das Auto zusammengestoßen ist. Einige Versicherer dagegen zahlen nur bei Schäden mit Haarwild. Besser sollte in der Police stehen "Tiere aller Art". Ebenso sollte man darauf achten, dass beim Abschluss auf den Einwand der "groben Fahrlässigkeit" verzichtet wird. In neueren Tarifen ist sie kaum noch enthalten. Damit sind Autofahrer auf der sicheren Seite. Ein Beispiel: Wenn man bei Rot auf die Kreuzung fährt und einen Unfall verursacht, handelt es sich oft um "grobe Fahrlässigkeit". Bei älteren Tarifen zahlte in diesen Fällen die eigene Vollkasko nichts. Ausnahmen gibt es aber natürlich auch weiterhin, wie beispielsweise Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Paul M., Wittenberg: Zahlt eigentlich jede Versicherung bei einem Marderbiss?
Antwort: Pauschal ist die Frage nicht zu beantworten. In der Regel sind Marderbissschäden in der Teilkaskoversicherung abgesichert. Sie sollten sich bei Ihrem Anbieter erkundigen. Allerdings ist zu beachten, dass nur der direkte Marderbiss, also der Gegenstand, der beschädigt oder zerstört ist, versichert ist. Folgeschäden sind oftmals nicht abgesichert.
Paul W., Halle: Ich fahre wenig mit meinem Auto und habe meine Versicherung mit einer Fahrleistung von 6 000 Kilometern im Jahr abgeschlossen. Ich weiß aber jetzt schon, dass ich wegen einer Urlaubsfahrt etwa 1 000 Kilometer darüber komme. Sollte ich das meiner Versicherung melden?
Antwort: Ja. Im Zweifelsfall sollte man eine Überschreitung der angegebenen Kilometer immer beim Versicherer angeben, vor allem dann, wenn es absehbar ist. Die nächst höhere Klasse wäre in Ihrem Fall bis 9 000 Kilometer. Prinzipiell gilt: Sollte man deutlich über seine angegebenen Kilometer kommen und erleidet einen Schadenfall, kann die Versicherung die Beitrags-Differenz nachfordern.
Fragen und Antworten notierten Dorothea Reinert und Kornelia Noack.