Kammerpräses übertrat bei Silvester-Rede rechtliche Grenzen

Hamburg - Der Hamburger Kammerpräses Fritz Horst Melsheimer hat bei seiner traditionellen Silvesteransprache vor der Versammlung eines Ehrbaren Kaufmanns gesetzliche Grenzen überschritten. Einige der Passagen der Rede seien nicht mit der rechtlich vorgegebenen politischen Zurückhaltung von Industrie- und Handelskammern vereinbar und damit rechtswidrig. Das ist der Kern eines Urteils des Verwaltungsgerichts Hamburg vom Dienstag. Andere Äußerungen in der Rede zum Jahreswechsel 2016, die der Hamburger Immobilienunternehmer Bernd Jakovlev mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht angegriffen hatte, seien jedoch juristisch zulässig. Die Kosten des Verfahrens trägt zu drei Vierteln die Kammer, zu einem Viertel der Kläger. (dpa/lno)