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Gericht entscheidet über Einbürgerung

21.11.2017, 04:18
Schriftzug „Hessischer Verwaltungsgerichtshof” (VGH) in Kassel (Hessen). Foto: Uwe Zucchi/Archiv
Schriftzug „Hessischer Verwaltungsgerichtshof” (VGH) in Kassel (Hessen). Foto: Uwe Zucchi/Archiv dpa

Kassel/Gießen - Das Land Hessen hat einem Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft wegen angeblicher Nähe zu einer verfassungsfeindlichen Organisation verwehrt. Ob das rechtens war, entscheidet heute der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Geklagt habe ein staatenloser Palästinenser, der dem deutschen Ableger der Muslimbruderschaft nahe stehen soll, sagte ein Sprecher des obersten hessischen Verwaltungsgerichts.

Strittig ist, ob sich der Kläger mögliche verfassungsfeindliche Aktivitäten zurechnen lassen muss und dies einen Anspruch auf Einbürgerung ausschließt. Der 39-Jährige war 1996 für ein Studium nach Deutschland gekommen und lebt in Gießen. Der Mann hatte einen Antrag auf Einbürgerung gestellt, den das Regierungspräsidium Gießen als untergeordnete Behörde des Landes aber ablehnte. (Az.: 5 A 2126/16) (dpa/lhe)