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Gemeinderatssitzung Granschütz Gemeinderatssitzung Granschütz: Hickhack um lautes Vorlesen nun beendet

Von Klaus-Dieter Kunick 21.06.2001, 14:32

Granschütz/MZ. - "Wir haben 100-prozentig keinen gravierenden Fehler gemacht", erklärte Bürgermeister Hans-Joachim Weber in einem Pressegespräch. Er bezog sich dabei auf Jutta Knop, die gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 13. Mai diesen Jahres Wahleinspruch einlegte und der zur Gemeinderatssitzung am Mittwochabend behandelt wurde. "Frau Knop begründet ihren Einspruch damit", erklärte Weber, "dass die Wahl nicht den Wahlvorschriften entsprechend durchgeführt worden sei." Die Stimmenauszählung wäre ihrer Meinung nach nicht durch Vorlesen jeden Stimmzettels vorgenommen worden. Weiterhin wären Unsicherheiten des Wahlvorstandes bei der Wertung der ungültigen Stimmen erkennbar gewesen. Dadurch bleibe für Frau Knop offen, ob möglicherweise durch ein ordnungsgemäßes Zählen ein anderes Stimmergebnis hätte erzielt werden können.

Jutta Knop unterlag in der Bürgermeisterwahl am 13. Mai Robert Lange mit drei Stimmen. "Die Überprüfung durch mich hat ergeben", sagte Weber, "dass tatsächlich nicht entsprechend der Vorschrift bezüglich des Vorlesens der Stimmabgabe verfahren wurde. Das laute Vorlesen wurde nicht ausreichend kontrolliert." Unabhängig davon, ob bei der Auszählung der Stimmen die einzelnen Stimmen laut vorgetragen werden oder nicht, werde ein Wahlergebnis durch Auszählung ermittelt, fuhr er fort. Die Zählung sei erfolgt, merkte er an. Der Wahlausschuss habe alles geprüft. Es hätten keine Stimmzettel vorgelegen, dessen Gültigkeit zweifelhaft gewesen wäre. Dazu Weber: "Die Einwendungen gegen die Wahl sind begründet, die ihnen zugrunde liegenden Tatbestände haben das Wahlergebnis nicht oder nur unwesentlich beeinflusst. Die Wahl ist gültig." Bei einer Stimmenthaltung votierten die Räte der Gemeinde Granschütz für die Richtigkeit der Wahl. "Es ist gegen das Gesetz verstoßen worden", meinte auch der stellvertretende Kreiswahlleiter Ralf Michel, "aber das hat das Ergebnis nicht beeinträchtigt." Auf das richtige Zählen komme es doch letzten Endes an. Neben Granschütz habe es auch in Reichertswerben einen Wahleinspruch gegeben, ergänzte er abschließend.