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Fünfeinhalb Jahre Haft nach Missbrauch der Stieftochter

22.12.2016, 14:02

Fulda - Das Landgericht Fulda hat am Donnerstag einen 52-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwältin hatte vier Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Der Angeklagte aus Braunschweig war mit der Mutter des Kindes verheiratet und lebte mit der Familie in Bebra. Beim ersten sexuellen Übergriff im Jahr 2002 war das Mädchen neun Jahre alt. Laut Gericht hatte der Stiefvater das Kind bis 2006 mehrmals zum Sex gezwungen. Aber erst bei der Trennung von Mutter und Stiefvater vertraute sie sich zunächst der Halbschwester und dann der Mutter an.

Der Richter sagte in seiner Urteilsbegründung, die heute 23-Jährige sei schwer traumatisiert. Vor Gericht habe sie einen authentischen und ehrlichen Eindruck gemacht. Ihre Aussage sei absolut glaubwürdig. Als Kind habe sie überhaupt nicht verstanden, was ihr Stiefvater da mache. Sie habe ihrer Mutter davon nichts erzählen dürfen.

Der Angeklagte hatte die Taten energisch abgestritten. In einem früheren Prozess vor drei Jahren war er freigesprochen worden, weil das Gericht dem Mädchen nicht geglaubt hatte. Doch der Bundesgerichtshof Karlsruhe hatte die Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage anerkannt und die Neuverhandlung angeordnet. (dpa/lhe)