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Förderung Förderung: Gründung

05.03.2012, 17:07

Halle (Saale)/MZ. - Ziel ist es, Arbeitnehmer im Falle eintretender Arbeitslosigkeit frühzeitig bei einer Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Um den Zuschuss erhalten zu können, benötigt man einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von 150 Tagen.

In der ersten Phase erhalten Existenzgründer sechs Monate lang den Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I.

300 Euro werden zuzüglich bezahlt. Die Förderdauer erstreckt sich auf sechs Monate. Die zweite Phase erstreckt sich über neun Monate. Der Gründer erhält 300 Euro monatlich.