Fall Ursula Herrmann: Tinnitus des Bruders bestätigt
Augsburg - Im Schmerzensgeldprozess um den Tod der kleinen Ursula Herrmann vor 35 Jahren hat ein Gutachter die Tinnitus-Erkrankung ihres Bruders bestätigt. Michael Herrmann verlangt von dem zu lebenslanger Haft verurteilten Kidnapper 20 000 Euro Schmerzensgeld, weil er seit dem Prozess gegen den Täter einen Tinnitus habe, der ihn als Musiker und Lehrer störe. In dem Zivilverfahren vor dem Augsburger Landgericht sagte der medizinische Sachverständige am Donnerstag, dass Michael Herrmann durch die Festnahme des Täters im Jahr 2008 und den anschließenden Prozess die Erkrankung erlitten habe.
Der Fall Ursula Herrmann ist eines der spektakulärsten Verbrechen in der Geschichte der Bundesrepublik. Das zehnjährige Mädchen war 1981 am Ammersee verschleppt und in einer Kiste vergraben worden. Ursula erstickte darin. Erst 27 Jahre später wurde der Täter in Kappeln in Schleswig-Holstein gefasst. Der Mann bestreitet trotz seiner Verurteilung bis heute die Tat. (dpa/lby)