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Eilantrag gegen Beherbergungsverbot in Hamburg erfolglos

16.10.2020, 12:56
Eine Statue der Justitia steht neben Aktenbergen. Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild
Eine Statue der Justitia steht neben Aktenbergen. Foto: Volker Hartmann/dpa/Archivbild dpa

Hamburg - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am Freitag einen Eilantrag gegen das sogenannte Beherbergungsverbot in dem Bundesland abgelehnt. Den Antrag hatte nach Angaben des Gerichts ein Ehepaar aus Köln (Nordrhein-Westfalen) gestellt, das am Freitag anreisen wollte. Er sei am Nachmittag vor der geplanten Reise vor Gericht gebracht worden. Aus Sicht des Gerichts hätte es nahe gelegen, „den Eilantrag zu einem früheren Zeitpunkt bei dem Gericht anhängig zu machen”. Darin würden „komplexe, verfassungsrechtlich relevante Fragestellungen aufgeworfen”, hieß es (Az. 6 E 4297/20).

In der Hansestadt müssen Touristen laut einer Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vergangenen 14 Tagen nicht in einem Landkreis aufgehalten haben, in dem der Warnwert von 50 pro 100 000 Einwohner überschritten wurde. Ansonsten müssen die Urlauber ein ärztliches Zeugnis vorliegen, dass es keine Anzeichen für eine Corona-Erkrankung gibt.

Zu berücksichtigen sei auch, dass die Situation in einem Stadtstaat wie Hamburg - mit einer Vielzahl von Menschen auf engem Raum - anders zu bewerten sein könnte als dies in Flächenstaaten angezeigt sei, teilte das Gericht weiter mit. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann das Ehepaar Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben.

Am Donnerstag hatten Gerichte in Baden-Württemberg und Niedersachsen die dortigen Verbote gekippt. Sachsen und das Saarland strichen die Regel freiwillig. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein wies einen Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot ab. (dpa)