Düsseldorfer Tabelle: Neue Unterhaltsregelungen
Düsseldorf/dpa. - Ältere Kinder von getrenntlebenden Eltern haben in diesem Jahr einen etwas höheren Anspruch auf Unterhalt, Töchter und Söhne bis elf Jahre dagegen einen etwas geringeren.
Das besagt die neue Düsseldorfer Tabelle, die bundesweit als Richtschnur gilt, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Montag (5. Januar) mit. So stehen Trennungskindern von Geringverdienern im Alter von 12 bis 17 Jahren 295 Euro im Monat zu - sieben Euro mehr als bisher. Bei Volljährigen wächst der Satz in der niedrigsten Stufe um 14 auf 268 Euro. Für Nachwuchs bis zu elf Jahren muss der unterhaltspflichtige Elternteil zwei bis fünf Euro weniger zahlen, in der niedrigsten Verdienst- Stufe 199 Euro für unter Fünfjährige. Wegen der Kindergeld-Erhöhung sei aber kein Kind schlechter gestellt, betonte das Gericht.
Hintergrund der einseitigen Erhöhung sei eine Übergangsregelung aus dem vergangenen Jahr, erläuterte OLG-Familienrichter Jürgen Soyka. Damals habe der Gesetzgeber provisorische Regelsätze festgelegt, bei denen ältere Kinder eher zu kurz gekommen seien. Die neuen Berechnungen sollen dies ausgleichen. Großverdiener mit 4700 bis 5100 Euro Einkommen zum Beispiel müssen nach den neuen Maßstäben an ein volljähriges Kind 528 Euro und damit 29 Euro mehr im Monat zahlen. Ab 5101 Euro Monatseinkommen wird individuell entschieden.
In Deutschland leben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 3,6 Millionen Kinder bei einem allein erziehenden Elternteil. Die Richtsätze in der «Düsseldorfer Tabelle» werden in der Regel alle zwei Jahre neu berechnet. Die Tabelle wird in Abstimmung aller deutschen Oberlandesgerichte und des deutschen Familiengerichtstages erstellt.