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Die verweigerte Dopingprobe von Florian Busch

21.04.2009, 15:03

Berlin/dpa. - Der Stürmer von Meister Eisbären Berlin war nach demVorfall am 6. März 2008 nicht gesperrt worden und durfte anschließendan der Weltmeisterschaft in Kanada teilnehmen. Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) klagte gegen beide Entscheidungen.

6. März 2008: Eishockey-Profi Florian Busch verweigert einemKontrolleur der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) nach einemStreit eine Dopingprobe. Busch gibt an, er habe nach dem Training mitseiner Freundin essen gehen wollen. Noch am selben Tag holt Busch dieProbe nach, das Ergebnis ist negativ. Der Vorfall wird zunächst nichtöffentlich.

14. April 2008: Es wird bekannt, dass ein deutscher Eishockey-Nationalspieler eine Doping-Probe verweigert hat.

15. April 2008: Bundestrainer Uwe Krupp bestätigt, dass Busch derbetreffende Spieler ist. Noch am selben Tag verzichtet das zuständigeunabhängige Gremium des Deutschen Eishockey-Bundes (DEB) auf eineSperre und verhängt eine Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro und eineVerwarnung. Busch soll zudem 56 Stunden gemeinnütziger Arbeit alsTrainer im Nachwuchsbereich leisten. Das Urteil trifft umgehend aufWiderspruch bei der NADA, die eine Sperre verlangt. Eine verweigerteProbe sei mit einem positiven Test gleichzusetzen.

16. April 2008: Busch entschuldigt sich und erklärt, er habe nichtgewusst, dass ihm wegen der Weigerung eine Sperre bis zu zwei Jahrendrohe.

20. April 2008: Busch erzielt im vierten Playoff-Finale der DeutschenEishockey-Liga (DEL) das Tor zum 2:1-Sieg der Eisbären Berlin bei denKölner Haien und sichert den Berlinern in der Verlängerung damit dendritten deutschen Meistertitel.

25. April 2008: Bundestrainer Krupp beruft Busch in sein Aufgebot fürdie Weltmeisterschaft in Kanada.

3. Mai 2008: Der Eishockey-Weltverband IIHF teilt vor dem deutschenWM-Auftaktspiel gegen Finnland mit, dass die Welt-Anti-Doping-Agentur(WADA) Busch für das Turnier freigegeben habe. Die WADA dementiertdies später.

5. Mai 2008: Die NADA kündigt ihren Vertrag mit dem DEB und begründetdies auch damit, dass neun deutsche Spieler aus dem WM-Kader nichtfür den nationalen Testpool gemeldet seien.

6. Mai 2008: Die WADA fordert die IIHF auf, das Verfahren gegen Buschneu zu eröffnen und ihn vorläufig zu suspendieren. Am selben Tagfordert der Vorsitzende des Bundestags-Sportausschusses, PeterDanckert, eine Überprüfung der öffentlichen Fördermittel an den DEB.

7. Mai 2008: Das Bundesinnenministerium (BMI) stoppt die laufendenZahlungen an den DEB. Am selben Abend bestätigt die IIHF die WM-Spielgenehmigung für Busch.

8. Mai 2008: Die WADA erklärt, sie prüfe Maßnahmen gegen die IIHF-Entscheidung, darunter den Gang vor den InternationalenSportschiedsgerichtshof (CAS) in Lausanne.

16. Mai 2008: Der DEB gibt bei einem Krisentreffen mit NADA-Vertretern in Frankfurt/Main Fehler im Fall Busch zu und will in derNationalmannschaft vorläufig auf den Berliner verzichten.Gleichzeitig verständigen sich DEB und NADA darauf, die Angelegenheitvon einem adhoc-Schiedsgericht des Deutschen Olympischen Sportbundes(DOSB) juristisch klären zu lassen. Auch die WADA soll in dem Gerichtvertreten sein.

1. Juni 2008: Der DEB erkennt den NADA-Code an.

12. Juli 2008: Der neue DEB-Präsident Uwe Harnos gibt auf derMitgliederversammlung bekannt, dass der Verband wieder Fördermittelvom BMI erhält.

28. November 2008: Auf einer Anhörung des DOSB-Schiedsgerichts wirdnoch kein Urteil gefällt.

3. Dezember 2008: Busch wird vom Schiedsgericht aus formalen Gründennicht gesperrt, weil der DEB zum Zeitpunkt des Vergehens den NADA-Code noch nicht anerkannt hatte.

18. Dezember 2008: Die WADA kündigt an, gegen das Schiedsgerichts-Urteil beim CAS vorzugehen. Dort ist außerdem bereits die WADA-Klagegegen die WM-Spielgenehmigung anhängig.

6. April 2009: Die für den 9. April angesetzte Anhörung beim CAS wirdauf den 22. April verschoben. Damit kann Busch im Playoff-Finale derDEL spielen, das am 9. April beginnt.

22. April 2009: Die beiden Klagen der WADA werden vor dem CAS inLausanne verhandelt.