Corona-Ausbruch nach Messe: Keine rechtlichen Schritte

Frankfurt/Main - Nachdem sich im Mai im Zusammenhang mit einem Gottesdienst einer Freikirche in Frankfurt mehr als 200 Menschen mit dem Coronavirus infiziert hatten, verzichtet die Stadt auf rechtliche Schritte. „Die nachweislichen Verstöße gegen Empfehlungen des Landes Hessen im Gottesdienst der Baptistengemeinde waren nicht justiziabel”, erklärte Gesundheitsdezernent Stefan Majer (Grüne) am Mittwoch. Verstöße gegen die Anordnung des Landes Hessen waren juristisch nicht eindeutig nachweisbar.” Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung” darüber berichtet
Nach dem Gottesdienst in der Baptisten-Gemeinde am 10. Mai im Stadtteil Rödelheim hatten sich mehr als 200 Menschen mit dem Virus infiziert. Das Gesundheitsdezernat betonte, dass die Gemeinde sehr eng kooperiert habe - sowohl bei der Eingrenzung der Infektionen als auch bei der Analyse des Infektionsgeschehens. „Die Kooperation stand allerdings in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens”, betonte Majer.
Ein Sprecher der Gemeinde hatte kurz nach dem Gottesdienst erklärt, es seien alle Auflagen für Gottesdienste eingehalten worden. Später räumte die Gemeinde in einem Schreiben Versäumnisse ein: „Im Nachhinein betrachtet wäre es für uns angebracht, beim Gottesdienst Mund-Nasen-Schutz-Bedeckungen zu tragen und auf den gemeinsamen Gesang zu verzichten.”
Laut dem Artikel in der FAZ waren bei dem Gottesdienst 180 Personen anwesend, obwohl nur Veranstaltungen mit maximal 100 Menschen zulässig gewesen seien. Der Gottesdienst habe in einem einzigen Bethaus, aber in zwei großen Räumen stattgefunden, hieß es in dem Artikel mit Verweis auf Angaben des Gesundheitsamts während der Ermittlungen. (dpa/lhe)