Corona-Anstieg in Hessen: Offenbach über Inzidenz von 350

Berlin/Wiesbaden - In Hessen sind 1684 weitere Corona-Infektionen nachgewiesen worden. Die Gesamtzahl der Fälle seit Beginn der Pandemie stieg damit auf 61 055, wie aus Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Freitag hervorgeht. Insgesamt 836 Todesfälle werden mit dem Erreger in Verbindung gebracht. Das sind 15 mehr als am Vortag. Auch die Zahl der Kranken auf Intensivstationen nahm leicht zu.
In Offenbach stieg die Zahl der binnen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner gemeldeten Fälle auf 368,4, wie die Kommune am Freitag mitteilte. Im Krankenhaus würden derzeit 15 Menschen behandelt, mehr als 1000 befänden sich zu Hause in Quarantäne, weil sie positiv getestet seien oder Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten oder aus einem Risikogebiet zurückkehrten. Von Kommunen selbst gemeldete Werte können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen, da sie die Daten mit Zeitverzögerung weitergeben.
Nach den Zahlen des Intensivregisters der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) lagen zuletzt hessenweit 278 Corona-Patienten auf Intensivstationen (Stand Freitag 12.15 Uhr - Vortag: 275). Das entsprach 16 Prozent aller belegten Intensivbetten. Insgesamt sind 83,5 Prozent der Intensivbetten in Hessen belegt. 154 der Covid-19-Patienten wurden beatmet.
Hessische Gaststätten dürfen indes nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel (VGH) wegen der Corona-Beschränkungen weiter nur Abhol- oder Lieferdienste anbieten. Ein Eilantrag gegen die seit 2. November für vier Wochen geltenden Bestimmungen wurde abgelehnt, teilte das Gericht mit.
Eine Wirtin aus Rüsselsheim habe ihren Antrag im Wesentlichen damit begründet, dass es sich um einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in ihre Grundrechte handele und die Schließung unverhältnismäßig sei. Dem folgte das Gericht nicht. Der Senat halte weiterhin an seiner Rechtsprechung fest, dass die im geltenden Infektionsschutzgesetz enthaltene Ermächtigungsgrundlage für den Verordnungsgeber hinreichend sei, heißt es in einer Mitteilung des VGH.
Die Beschränkungen seien voraussichtlich verhältnismäßig. Zwar habe das Robert Koch-Institut keine signifikante Zahl von Neuinfektionen dem Umfeld von Gaststätten zuordnen können. Hieraus dürfe aber nicht geschlossen werden, dass es dort kein klares Infektionsrisiko gebe. Dagegen spreche schon die sehr hohe Zahl an Fällen, bei denen die Infektionswege nicht mehr nachvollzogen werden könnten. Die angeordnete Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens sei zumutbar. In Hessen dürfen wegen des Teil-Lockdowns noch bis zum 30. November Gaststätten Speisen und Getränke nur zur Abholung oder mit Lieferung anbieten. (dpa/lhe)