Bundesgerichtshof prüft Rabattaktion von MyTaxi

Karlsruhe - Rabattaktionen für Taxifahrten, mit denen Kunden per App viel Geld sparen können, ärgern klassische Taxizentralen. Die Genossenschaft Taxi Deutschland, ein Zusammenschluss von Zentralen mit Sitz in Frankfurt, hat dem Unternehmen MyTaxi gerichtlich untersagen lassen, Gutscheine für 50 Prozent Nachlass zu verteilen.
Die Entscheidungen des Landgerichts und Oberlandesgerichts Frankfurt basieren auf dem Personenbeförderungsgesetz, das eine Tarifpflicht vorsieht. Das Hamburger Unternehmen MyTaxi ist dagegen vor den Bundesgerichtshof (BGH) gezogen, der heute in Karlsruhe verhandelt. MyTaxi ist nach eigenen Abgaben in 70 Städten in 11 Ländern vertreten. Die App wurde mehr als 10 Millionen Mal runtergeladen, 120 000 Taxifahrer seien angeschlossen. MyTaxi gehört zum Daimler-Konzern. (dpa)