Bundesarbeitsgericht fällt erstes Urteil zum Mindestlohn
Erfurt - Fast anderthalb Jahre nach der Einführung des Mindestlohns wird das erste Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Lohnuntergrenze von 8,50 Euro erwartet. Es geht darum, ob Arbeitgeber Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld anrechnen können, um den Mindestlohn zu erreichen. Die Klägerin aus Brandenburg ist der Auffassung, ihr stünden die Sonderzahlungen zusätzlich zum Mindestlohn zu. Bei den Vorinstanzen war sie mit dieser Forderung gescheitert. (dpa)