Billigspielzeug im Test: Verbotene Weichmacher
Köln/dpa. - Billigspielzeug birgt ein hohes Sicherheitsrisiko für Kinder. Das hat ein Test des TÜV Rheinland gezeigt, der am Mittwoch (19. November) in Köln veröffentlicht wurde. Die Prüfer untersuchten 50 Spielzeuge unter zehn Euro.
Ergebnis: Fast jedes zweite Produkt erfüllte nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen und dürfte in der EU gar nicht verkauft werden. Ein Drittel der Spielzeuge enthielt verbotene Weichmacher oder es lösten sich Kleinteile, die verschluckt werden könnten. Auf mehreren Verpackungen waren die Kennzeichnungen oder Warnhinweise unvollständig. Die Tester hatten die Spielzeuge im November im normalen Handel in NRW und Süddeutschland gekauft, größtenteils in Billigläden.
So enthielten 10 Spielzeuge verbotene Weichmacher, sogenannte Phthalate, die als gesundheitsschädlich gelten. Bei 7 Produkten lösten sich Kleinteile, die verschluckt werden könnten. Bei einem beweglichen Stoff-Rentier war sogar das Batteriefach ungesichert. Wenn ein Kleinkind die Batterien verschluckt, bestehe höchste Verätzungsgefahr, warnte der TÜV.
Bei 17 Verpackungen waren die Kennzeichnungen oder Warnhinweise unvollständig. Dies sei zwar nicht unmittelbar sicherheitsrelevant, lasse aber auf mangelnde Sorgfalt der Hersteller oder Importeure schließen, teilte der TÜV mit. Ein bei mehreren Produkten aufgetretener unangenehmer Geruch weise auf minderwertige Materialien hin.
Die Experten appellierten an Verbraucher, lieber ein gutes Spielzeug als mehrere billige zu kaufen. Das Produkt solle am besten das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit tragen. Die Aufschriften müssten in deutscher Sprache aufgedruckt sein.