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BGH hebt Frankfurter Raser-Urteil teilweise auf

01.03.2018, 15:06
Ein Schild mit Bundesadler und dem Schriftzug „Bundesgerichtshof”. Foto: Uli Deck/Archiv
Ein Schild mit Bundesadler und dem Schriftzug „Bundesgerichtshof”. Foto: Uli Deck/Archiv dpa

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil im Fall eines Frankfurter Rasers, der bei überhöhtem Tempo einen Autofahrer im Gegenverkehr getötet hatte, teilweise aufgehoben. Die höchsten deutschen Strafrichter gaben am Donnerstag der Revision der Staatsanwaltschaft statt, die eine schärfere Strafe wollte (4 StR 158/17). Ob der Angeklagte nun tatsächlich mit einer härteren Strafe rechnen muss, werde die Entscheidung des neuen Richters sein, betonte die Vorsitzende BGH-Richterin.

Der damals 20-jährige Unfallfahrer war in der Vorinstanz unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Der Raser war mit 142 Kilometern pro Stunde unterwegs. Erlaubt war Tempo 70. Die Verteidigung hatte auf eine mildere Strafe plädiert: Der Mandant, der selbst nicht angeschnallt war, habe mit Sicherheit nicht damit gerechnet, das jemand zu Tode kommen könne. Der BGH betonte hingegen, wer den Tod eines anderen in Kauf nehme, nehme nicht zwangsläufig den eigenen Tod in Kauf. (dpa)