Ausschluss von Ludwig Flocken aus Bürgerschaft?

Hamburg - Im Streit um den Ausschluss des früheren AfD-Abgeordneten Ludwig Flocken aus einer Bürgerschaftssitzung will das Hamburgische Verfassungsgericht heute sein Urteil verkünden. Flocken hatte am 1. März 2017 in einer Aktuellen Stunde über den Umgang mit dem türkischen Verband Ditib einen Hass auf alles Deutsche angeprangert. Parlamentspräsidentin Carola Veit hatte den Ausschluss Flockens mit dessen Wortwahl gegenüber Kanzlerin Angela Merkel (CDU), den Grünen und CDU-Fraktionschef André Trepoll begründet. Flocken war 2016 aus der AfD-Fraktion ausgetreten und damit einem Rauswurf zuvorgekommen, blieb aber fraktionsloser Abgeordneter. Seit Jahresanfang ist er auch aus der Partei ausgeschlossen. Flocken galt in der AfD als Vertreter des rechten Rands und hatte mit seinen Äußerungen immer wieder für Wirbel gesorgt. (dpa/lno)