Auktionsportale Auktionsportale: Handwerker unter dem Hammer
Hamburg/Dortmund/dpa. - Sie funktionieren wie eBay, nur umgekehrt. Verbraucher schreiben ihren Auftrag online aus und schauen zu, wie sich die Dienstleister gegenseitig unterbieten.
Auf Webseiten wie www.undertool.de, www.smartorder.de oder www.jobdoo.de ist der nächste Handwerker nur ein paar Mausklicks entfernt. «Man muss nicht erst Branchenbücher durchblättern, Preise vergleichen oder im Bekanntenkreis rumfragen», nennt Jobdoo-Geschäftsführer Kay Foitschik die Vorteile.
Für die Auktionen verlangen die Handwerker-Portale Gebühren - meist abhängig vom Auftragswert. Ein Preisvergleich lohnt sich. Etwa auf den Seiten www.my-hammer.de und www.letsworkit.de lassen sich Klempner, Dachdecker und Co. für lau suchen, die Dienstleister zahlen die Vermittlergebühren.
Wie viel Ersparnis drin ist, hängt von der Art des Auftrages ab. Bei Malerauktionen bezahlen Kunden häufig nur zwei Drittel des Startpreises, beobachtet Jobdoo-Chef Kay Foitschik. Bei Arbeiten, die praktisch jeder erledigen kann, wie zum Beispiel Rasen mähen, «gehen die Preise noch weiter runter».
Warum können die Handwerker im Internet so günstig sein? Dienstleister von Ein-Mann-Betrieben bis zu Großunternehmen nutzen die Portale, um sich einen Kundenstamm aufzubauen oder Lücken in Auftragsbüchern zu füllen. «Wenn die Auslastung gering ist, gehen Betriebe bei ihren Preisen oft an die Schmerzgrenze», erklärt Norbert Lukschütz von der Handwerkskammer Dortmund. Bei extremen Dumping-Preisen rät er zur Vorsicht: «Angebote, die auf Stundensätzen unter 30 Euro basieren, sollte der Kunde hinterfragen.»
Über seriöses Auftreten und fachgerechte Ausführung wissen Kunden bei der Internet-Suche erst hinterher Bescheid. Durch die Vorlage von Gewerbescheinen prüfen die Dienstleistungs-Portale zwar meist, ob es sich zumindest um professionelle Betriebe handelt. Und durch Firmen-Profile mit Referenzen und Bewertungen früherer Aufträge können Kunden sich einen Eindruck von dem Dienstleister verschaffen.
My-Hammer ermöglicht es den Nutzern auch, festzulegen, welche Mindestanforderungen der Handwerker ihrer Wahl erfüllen sollte. Bei UnderTool und LetsWorkIt dürfen Kunden sogar im Einzelfall entscheiden, welches Unternehmen mitbieten darf. Jobdoo geht noch einen anderen Weg. Nach Auktionsschluss können die Nutzer dort unter allen Bietern den passenden Auftragnehmer auswählen.
Bei «unechten» Auktionen greife das Fernabsatzgesetz, sagt Gerhard Leverkinck, Rechtsanwalt aus Koblenz. «Innerhalb von zwei Wochen können Verbraucher den Auftrag widerrufen», sagt er. Das gilt aber nicht, wenn der Handwerker am nächsten Tag mit der Arbeit beginnt. Präzise Auftragsbeschreibungen beugen Ärger und Nachverhandlungen vor. Ein Dienstleister sollte damit ein verlässliches Angebot erstellen können, ohne den Aufwand vorab mit eigenen Augen zu prüfen.
Die Ausfallquote bei Jobdoo, also Aufträge, die gar nicht erst ausgeführt werden, beziffert Kay Foitschik auf drei Prozent. Schwarze Schafe würden schnell aussortiert, versichert er und verweist dabei auf die «Selbstreinigungsfunktion» unter den Nutzern, die Verstöße beider Seiten aufmerksam melden. Das gelte auch für Schwarzarbeit. So wurde ein Auftraggeber, der laut seiner Auktionsbeschreibung «gerne auch ohne Rechnung» bezahlen wollte, gesperrt.