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Ansprüche Ansprüche: Bausteinferien ohne Reinfall

Von CARINA FREY 30.03.2009, 15:20

WIESBADEN/POTSDAM/DPA. - Rechtlich stehen sie in solchen Fällen aber ganz unterschiedlich da. Einfach gesagt: Der Pauschalreisende wird bemuttert, der Individualreisende muss sich kümmern - und für alle anderen gilt mal das eine, mal das andere.

Am schlimmsten ist der Urlaub, bei dem es schon zu Hause Ärger gibt. Muss die Airline, bei der das Ticket gekauft wurde, plötzlich Insolvenz anmelden, steht der Urlauber dumm da. Gleiches gilt, wenn der Hotelier am Urlaubsort Pleite geht. "Dann ist das Geld weg", sagt Reiserechtsexperte Ronald Schmid aus Wiesbaden, "da hat man Pech gehabt" - zumindest als Individualurlauber. Wer über einen Veranstalter bucht, erhält dagegen einen Sicherungsschein und ist gegen die Folgen der Insolvenz geschützt.

Erfolgreiche Urlaubsform

Doch wie ist die Situation nun für Bausteinferien, eine Reiseform, bei der Urlauber aus zahlreichen Einzelangeboten selbst eine Tour zusammenstellen oder einen Veranstalter damit beauftragen. Marken wie Dertour bieten sie schon lange erfolgreich an. Auch andere Veranstalter wie Neckermann oder Tui haben Tausende Hotels und Flugtarife auf ihren Webportalen stehen, die Reisende individuell zusammenstellen können. Welche Rechte haben diese Urlauber? Dafür ist entscheidend, ob der Anbieter der Hotels, Flüge und Mietwagen als Veranstalter oder nur als Vermittler auftritt. Die klassische Bausteinreise, bei der Kunden aus einem Katalog mehrere Einzelleistungen wählen und sich Mietwagen dazu buchen können, sei wie eine Pauschalreise zu bewerten, erklärt Klaus Tonner, Reiserechtsexperte von der Universität Rostock. "Wenn jemand aber nur Links zu Hotels auf seine Seite stellt, liegt oft nicht einmal ein Agenturvertrag zwischen Vermittler und Hoteliers vor." Dann gelte das Pauschalreiserecht nicht.

Der Urlauber muss also schon bei der Buchung genau hinschauen. Anbieter wie Opodo, Expedia oder Lastminute.com träten sowohl als Veranstalter als auch als bloße Vermittler auf, sagt Schmid. Wird die Reise auf einem Internetportal aus Flug, Hotel und Mietwagen als Gesamtpaket zusammengestellt und nur ein Preis gezahlt, sei das eine Pauschalreise. Bucht der Urlauber die Einzelleistungen dagegen nacheinander und nicht als Paket, handele es sich wahrscheinlich um eine Individualreise, die der Online-Anbieter nur vermittelt.

Verbraucherschützerin Fischer-Volk rät, Erläuterungen und Preisangaben gründlich anzusehen. Wird als Vertragspartner ein Hotel angegeben und steht hinter der Leistung ein Einzelpreis, spreche das eher gegen die rechtliche Gleichsetzung mit einer Pauschalreise. Macht der Anbieter aber den Eindruck, er offeriere die Leistungen als Gesamtpaket selbst, greife das Pauschalreiserecht. Dann hat der Bausteine-Reisende alle Rechte wie ein Pauschalurlauber.

Telefonnummer für den Notfall

Dazu gehört, dass ein Ansprechpartner für Mängelhinweise genannt werden muss. "Die klassische Reiseleitung am Ort kann bei der Bausteinreise aber natürlich nicht verlangt werden", sagt Klaus Tonner. Der Kunde müsse jedoch eine Notfallnummer erhalten, an die er sich bei Problemen oder einem Mangel wenden kann. Denn letzterer muss am Ort angezeigt werden. "Die zweite Beschwerde muss dann nach der Reise innerhalb eines Monats beim Veranstalter eingereicht werden."