Ägypten-Urlauber: Kein Storno-Recht nach Anschlag
Potsdam/Oberursel/dpa. - Nach dem Anschlag auf Touristen in Kairo haben Ägypten-Urlauber keinen Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung oder eine Stornierung ihrer Reise.
Für einen solchen Anspruch müsse eine Reise erheblich erschwert oder beeinträchtigt sein, sagt die Reiserechtlerin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. Das sei hier jedoch nicht der Fall. Bei dem Anschlag im Basarviertel Khan-al-Khalili war am 22. Februar eine französische Urlauberin ums Leben gekommen. Mehr als 20 Menschen wurden verletzt, darunter auch ein Reisender aus Deutschland.
Auf die Programme deutscher Reiseveranstalter wirkt sich der Anschlag bisher wenig aus. Bei der TUI machen 80 Prozent der Gäste einen Badeurlaub am Roten Meer, sagte Sprecherin Anja Braun in Hannover. Kairo-Ausflüge seien für die kommenden Tage nicht geplant. Anbieter wie Studiosus und der Thomas-Cook-Konzern verzichten zwar bis auf weiteres auf Besuche in Khan-al-Khalili. Komplett abgesagt werden die Kairo-Ausflüge von ihnen allerdings nicht. Urlauber, die zum Beispiel von Hurghada aus eine Tour in die Hauptstadt unternehmen wollten, können nun aber kostenfrei auf die Teilnahme verzichten, erklärte Nina Kreke vom Thomas-Cook-Konzern im hessischen Oberursel.
Auch der Ägypten-Spezialist OFT Reisen im baden-württembergischen Ditzingen ändert sein Programm nach den Anschlägen nicht. «Es kommen auch heute neue Buchungen herein, auch für Reisen nach Kairo», sagt Geschäftsführerin Ursula Reinert.
TUI und Studiosus verwiesen darauf, dass das Auswärtige Amt seinen Sicherheitshinweis zu Ägypten zwar aktualisiert und um den Anschlag ergänzt hat. Eine Neubewertung der Sicherheitslage habe es aber nicht gegeben, sagt Studiosus-Sprecher Frano Ilic in München. In dem Hinweis heißt es schon seit einiger Zeit unter anderem, dass «gerade auch deutsche Staatsangehörige» in Nordafrika «einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt» seien.