Trotz CL-Lizenzierung RB Leipzig: Prüfung des Financial Fair Play steht noch aus
Leipzig/Nyon - Am Dienstag hat die Uefa entschieden, dass RB Leipzig und Red Bull Salzburg gemeinsam in der Champions League antreten dürfen. Wie Europas Fußballverband der Mitteldeutschen Zeitung auf Anfrage mitteilte, bezog sich de Prüfung bislang ausschließlich auf die Integrität des Wettbewerbs.
Das Controlling, ob die Klubs auch den Regularien des Financial Fairplay (FFP) entsprechen, stehe erst noch bevor.
Demnach finde das Finanzmonitoring für Klubs, die zum ersten Mal international starten, erst zu Beginn des Wettbewerbs stattfindet. Bis Mitte Juli müssten die Bilanzen der vergangenen Jahre nach Nyon in die Schweiz übermittelt werden. Die Finanzkontrollkammer (FKKK/CFCB) könne bei Bedarf auch während des laufenden Wettbewerbs weitere Informationen anfordern und Nachforschungen anstellen.
„Sollte die Uefa darüber befinden, dass ein Klub nicht die Regeln des Champions-League-Financial-Fairplays einhält, würde die FKKK gegen Ende der Saison (Mai/Juni) eine Entscheidung fällen”, heißt es. Mögliche sportliche Sanktionen hätten dann Auswirkungen auf die nächste Teilnahme an den europäischen Wettbewerben.
Neben RB Leipzig steht auch TSG Hoffenheim im Fokus
Neben RB Leipzig betrifft dieses erstmalige Finanzmonitoring auch die TSG Hoffenheim. Wie die Bilanzen der einsehbaren Jahresabschlüsse der drei Spielzeiten von 2012 bis 2015 zeigen, hat TSG-Mäzen Dietmar Hopp als atypisch stiller Gesellschafter insgesamt 56,12 Millionen Euro in den Verein gepumpt, um Finanzlöcher auszugleichen.
Ludwig Hierl, Professor und Fachbuchautor zur Bilanzanalyse von Fußballvereinen, bewertet: „Die sich aus den vorliegenden aktuellsten drei Jahresabschlüssen ergebenden Verlustübernahmen durch Herrn Hopp als atypisch stiller Beteiligter liegen wohl über der zulässigen Uefa-Financial-Fairplay-Toleranzgrenze von zehn bis 15 Millionen pro Jahr.”
RB Leipzig: Ist das Sponsoring von Red Bull marktüblich?
Für eine definitive Aussage sei jedoch eine detaillierte Prüfung erforderlich, welche Investitionen davon möglicherweise in Infrastruktur und Nachwuchs flossen, die die Uefa erlaubt, um diese Projekte zu fördern. „Da Verlustübernahmen in dieser Höhe mindestens bedenklich sind, wird wohl eine andere Sanktion wie etwa eine Geldstrafe ausgesprochen werden”, sagt Hierl.
Und auch bei RB Leipzig gibt es noch einige offene Fragen. Die Uefa-Finanzexperten müssen bewerten, ob sich die Sponsoringzuwendungen von Red Bull im erlaubten und marktüblichen Rahmen bewegten und wie die Schulden in Höhe von 52,38 Millionen Euro zu bewerten sind, die RB Leipzig zum Ende des Jahres 2015 bei Red Bull hatte. (mz)