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Pyro-Vorfälle 1.FC Magdeburg zieht Einspruch gegen DFB-Urteil zurück

09.11.2016, 13:31

Magdeburg - Das Urteil hatte bei den Fans und Verantwortlichen des 1.FC Magdeburg Empörung ausgelöst: Mit zwei Zuschauerausschlüssen für die Nordtribüne und 20.000 Euro Geldstrafe sollte der Verein für die Ausschreitungen rund um das DFB-Pokalspiel gegen Eintracht Frankfurt bestraft werden. So hatte es das DFB-Sportgericht Mitte Oktober entschieden - der FCM legte umgehend Einspruch ein, da "wesentliche Inhalte der Verhandlung strittig geblieben sind", so der Klub. 

Gedenken an Hannes S. mit Pyrotechnik

Nun machen die Magdeburger eine Rolle rückwärts und ziehen ihren Einspruch zurück. Als Grund nannte der Verein das erneute Abbrennen von Pyrotechnik in der eigenen Fankurve vor dem Heimspiel gegen den Chemnitzer FC. Die Magdeburger Fans hatten während des Gedenkzeremonie für den verstorbenen FCM-Fan Hannes S. mehrere Bengalos entzündet. "Dadurch stand nunmehr zu befürchten, dass der Gang vor das Bundesgericht bei einer dann zu erwartenden Verbindung der beiden Verfahren ein noch höheres Strafmaß zur Folge haben würde", so der FCM in einer Mitteilung.

Somit ist nun Urteil das Urteil vom Oktober rechtskräftig. Gegen den VfR Aalen (10. Dezember) können rund 5000 Fans in den Blöcken 3 bis 6 auf der Nordtribüne ihre Plätze nicht einnehmen. Auch im Ostduell mit dem FSV Zwickau im nächsten Jahr (3. bis 5. Februar) müssen die Fanblöcke sowie der an den Gästebereich angrenzende Block 12 auf der Gegentribüne geschlossen bleiben. Immerhin: Hätte man dem Urteil sofort zugestimmt, wären die beiden Ostderbys gegen Rostock und Halle vom Ausschluss betroffen gewesen.

Beim DFB-Pokalspiel gegen Bundesligist Frankfurt wurden Böller und Rauchbomben gezündet und mindestens zwei Leuchtraketen in Richtung Frankfurter Fans geschossen. Zudem drangen Fans in den Innenraum ein, was zu einer elfminütigen Unterbrechung führte. Wie der DFB weiterhin mitteilte, hätten Magdeburger Anhänger zudem „mehrfach diskriminierende, herabwürdigende oder verunglimpfende Sprechchöre und Gesänge angestimmt“ und außerdem „den Hitler- und den Kühnengruß gezeigt“.

Weitere Folgen für den FCM?

Von den 20.000 Euro Geldstrafe kann der Klub 10.000 Euro für präventive Zwecke einsetzen. Dennoch drohen für den Vorfall beim Chemnitz-Spiel und wohl auch für die Pyro-Show der Rostocker Gästefans am vergangenen Samstag weitere Strafen durch das Frankfurter Sportgericht. (cbo/mz/sid)