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Neun Jahre Haft Zwillingsmama nach Tod der Neugeborenen verurteilt

Die Frau aus Wittenberg brachte die Mädchen zur Welt, steckte sie in einen Müllsack und legte sie in die Badewanne ihrer Wohnung. Die Oma der Kinder fand ihre Leichen.

Von dpa Aktualisiert: 18.12.2025, 16:46
Vor dem Landgericht in Dessau-Roßlau ist eine Zwillingsmutter nach dem Tod ihrer Kinder verurteilt worden. (Archivbild)
Vor dem Landgericht in Dessau-Roßlau ist eine Zwillingsmutter nach dem Tod ihrer Kinder verurteilt worden. (Archivbild) Sebastian Willnow/dpa

Dessau-Roßlau - Wegen des Todes ihrer beiden neugeborenen Zwillinge ist eine 30 Jahre alte Frau aus Wittenberg zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht in Dessau-Roßlau war nach einem Indizienprozess überzeugt, dass die Frau die Kinder vorsätzlich getötet hatte. Es sei keine fremde DNA am Tatort entdeckt worden und es habe auch keine Hinweise auf fremde Personen gegeben, hieß es in der Urteilsbegründung. 

Die 30-Jährige hatte die beiden Mädchen allein und ohne ärztliche Betreuung im November vergangenen Jahres in ihrer Wohnung zur Welt gebracht. Danach habe sie die eineiigen Zwillinge in feuchte Handtücher gewickelt und in Plastiktüten verpackt und anschließend alle Spuren verwischt. 

Beide Kinder waren laut Obduktion gesund und hatten geatmet. Sie hätten etwa 45 Minuten gelebt. Einen plötzlichen Kindstod in zwei Fällen hielt das Gericht für unwahrscheinlich. Die Frau hatte zu Beginn der Verhandlung gesagt, dass sie sich an nichts erinnern könne. 

Oma rief die Polizei

Die Polizei hatte die toten Babys im November vergangenen Jahres in der Wohnung der Wittenbergerin gefunden. Die Frau hatte nach der Geburt ihre Mutter zu Hilfe gerufen, weil sie medizinische Hilfe benötigte. Diese ließ ihre Tochter daraufhin ins Krankenhaus bringen. 

Dort war der Anklage nach festgestellt worden, dass sie schwanger gewesen und die Schwangerschaft bereits weit fortgeschritten war. Die Oma der Kinder hatte die Mädchen dann in der Wohnung in der Badewanne gefunden, als sie Kleidung für ihre Tochter holen wollte. Sie rief daraufhin die Polizei.

Staatsanwaltschaft forderte elf Jahre Haft

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten elf Jahre Haft gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Gericht sah jedoch keinen minderschweren Fall in der Tat. Die Frau nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis. Der Verteidiger kündigte an, Revision gegen das Urteil einzulegen. 

Laut Staatsanwaltschaft hatte die Wittenbergerin schon während der Schwangerschaft in Kauf genommen, dass den Kindern etwas passiert - etwa, weil sie nicht zu Vorsorgeuntersuchungen gegangen war. Sie habe auch während der Schwangerschaft weiter Drogen konsumiert.

Nicht zum ersten Mal Mutter

Eigenen Angaben nach hat die Wittenbergerin seit einigen Jahren regelmäßig Crystal Meth genommen. Vor den Zwillingen hatte sie bereits drei Kinder auf die Welt gebracht. Zwei von ihnen lebten bei ihr. Ihr drittes Kind habe sie zur Adoption freigegeben, nachdem sie auch diese Schwangerschaft verheimlicht, das Kind aber im Krankenhaus entbunden hatte. Auch die Schwangerschaft mit den Zwillingen hatte sie verheimlicht. 

Den Kindern hatte sie eigenen Angaben nach die Namen Clara und Hannah gegeben - nachträglich, denn als sie sich nach der Geburt für die Namen entschied, lag sie im Krankenhaus, und die Kinder waren bereits tot.