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Weihnachten Weihnachten: Nervende Beleuchtung des Nachbarn muss toleriert werden

30.11.2005, 14:44
In ein Lichtermeer getaucht steht am Dienstagabend (29.11.2005) das Haus von Sabine und Uwe Bajorat auf der Siemensstraße in Hilden. Der Dachdeckermeister verwandelt bereits seit dem Jahr 1993 sein Haus zur Weihnachtszeit mit hunderten von Lichterketten und über 100000 Lämpchen zu einer Pilgerstätte für kleine und große Weihnachtsfans aus ganz Nordrhein-Westfalen. (Foto: dpa)
In ein Lichtermeer getaucht steht am Dienstagabend (29.11.2005) das Haus von Sabine und Uwe Bajorat auf der Siemensstraße in Hilden. Der Dachdeckermeister verwandelt bereits seit dem Jahr 1993 sein Haus zur Weihnachtszeit mit hunderten von Lichterketten und über 100000 Lämpchen zu einer Pilgerstätte für kleine und große Weihnachtsfans aus ganz Nordrhein-Westfalen. (Foto: dpa) dpa

Berlin/dpa. - Blinkende Rentiere und leuchtendeWeihnachtsmänner auf Nachbarbalkonen müssen häufig toleriert werden.Nachbarn, die sich vom ewigen Blinken im Advent belästigt fühlen,haben geringe Chancen gegen die weihnachtliche Lichterprachtvorzugehen, sagt Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbundesin Berlin. Die Nachbarn sollten aber nicht so gestört werden, dasssie nachts nicht mehr schlafen können.

Auf Balkonen von Mietwohnungen dürfe, genau wie in denWohnzimmern, in den meisten Fällen leuchten was gefällt, so Ropertz.Nur wenn die Sicherheit von Passanten gefährdet ist, weil kletterndeWeihnachtsmänner nicht sturmsicher angebracht sind, oder derEigentümer strenge Vorgaben für die Fassadengestaltung gemacht hat,muss die Weihnachtsdekoration möglicherweise abgenommen werden.

Gerade Haus- und Grundstücksbesitzer können ihrer Fantasie aberbei der Weihnachtsbeleuchtung meist freien Lauf lassen. Nachbarnkönnten sich nur beschweren, wenn ihr Grundstück zum Beispiel mitStrahlern direkt ausgeleuchtet werde oder Lichterketten im Übermaßangebracht werden, so dass sie auf das Nachbargrundstück strahlen,sagt Kai Warnecke, Geschäftsführer des Eigentümer-Verbands Haus undGrund in Berlin.

«Der Nachbar muss aber tolerant sein. Es ist ja Weihnachtszeit»,sagt Warnecke. Eine Schmerzgrenze sei aber zum Beispiel erreicht,wenn das Schlafzimmer des Nachbarn ausgeleuchtet werde.