Tierseuche Vogelgrippe in einem Betrieb: Sperrzone in Mansfeld-Südharz
Das Friedrich-Loeffler-Institut hat bestätigt: In einem Betrieb in Mansfeld-Südharz ist ein Tier an der Vogelgrippe gestorben. Was das nun bedeutet.

Sangerhausen - Wegen eines offiziell bestätigten Falls von Vogelgrippe in einem Betrieb wird im Landkreis Mansfeld-Südharz eine Sperrzone eingerichtet. Für die Orte Berga, Kelbra, Thürungen und Roßla gelten ab Samstag spezielle Regeln, teilte der Landkreis mit. Unter anderem dürften Geflügelfleisch und Eier aus dem Bereich nicht mehr verkauft oder anders in Verkehr gebracht werden.
Das Friedrich-Loeffler-Institut habe den Verdacht auf das H5N1-Virus bestätigt, hieß es. Nach Bekanntwerden des Verdachts in dem Legehennenbetrieb mit 40.000 Tieren ist bereits am Donnerstag der gesamte Bestand getötet worden.
Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine Infektionskrankheit. Sie ist hochansteckend und kann bei vielen Vogel- und Geflügelarten rasch tödlich verlaufen. Tote Vögel sollen nicht angefasst, sondern den Behörden gemeldet werden.
Zweiteilige Sperrzone
Die Sperrzone besteht aus zwei Schutzzonen. Eine hat einen Radius von drei Kilometern und betrifft die Orte Berga, Kelbra, Thürungen und Roßla. Außerdem soll eine Schutzzone mit einem Radius von zehn Kilometern um den Betrieb mit dem bestätigten Vogelgrippe-Fall eingerichtet werden. Darin liegen die Orte Bösenrode, Rosperwenda, Brücken, Sittendorf, Tilleda, Hohlstedt, Agnesdorf, Bennungen, Breitungen, Dittichenrode, Drebsdorf, Kleinleinungen, Questenberg, Uftrungen und Wickerode. Dort gelten ebenfalls besondere Regeln. Sie sind nicht ganz so streng wie im Drei-Kilometer-Radius.
Auch im übrigen Landkreis gelte demnach weiterhin eine Stallpflicht. Vor einigen Tagen waren am Stausee Kelbra erste tote und erkrankte Tiere gefunden worden. Das Areal an dem See darf derzeit nicht betreten und befahren werden. Geflügelausstellungen, -märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art sind in Mansfeld-Südharz momentan verboten.
Auch in anderen Regionen hatte es bestätigte Fälle von Vogelgrippe und Verdachtsfälle gegeben. In acht Landkreisen und kreisfreien Städten ist eine Stallpflicht erlassen worden. Auch dort gelten derzeit besondere Regeln für die Haltung von Geflügel. So soll verhindert werden, dass sich die Vogelgrippe weiter ausbreitet.
 
                 
                 
                