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Verbraucherzentrale Verbraucherzentrale: Anbieterwechsel bei Strompreiserhöhung lohnt sich

20.11.2012, 16:25

Halle (Saale)/MZ/AIL. - Tausende Kunden erhalten derzeit unangenehme Post von ihrem Energieversorger. Doch durch einen Wechsel des Anbieters lassen sich die Preiserhöhungen oft wieder ausgleichen.Wenn die Strompreise steigen, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht, wie die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mitteilte.

Steigende Strom- und Gaspreise müssen Verbraucher nicht einfach hinnehmen. Durch einen Wechsel des Energieversorgers lassen sich die Preiserhöhungen oft wieder ausgleichen. Das größte Sparpotenzial haben Kunden, die noch immer im teuren Grundversorgungstarif ihres örtlichen Versorgers sind. Dies sind beim Strom mehr als 40 Prozent der Haushalte.

Das sollten Verbraucher wissen

Bei Preiserhöhungen haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Verbraucher in der Grundversorgung können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Bei Sondervertragskunden findet man das Sonderkündigungsrecht und die Frist meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrages.

Folgende Tipps helfen beim Wechsel

Anhand der letzten Jahresabrechnung Stromverbrauch ermitteln.
Preise, beispielsweise anhand eines Tarifrechners im Internet vergleichen. Verbrauchern, die keinen Zugang zum Internet haben und ihre letzte Energierechnung mitbringen, hilft die Verbraucherzentrale bei der Recherche nach günstigen Energiepreisen.
Keine Tarife mit Vorkasse oder Kaution wählen.
Auf kurze Vertragslaufzeit (höchstens ein Jahr), eine monatliche Kündigungsfrist und Tarife mit Preisgarantie achten.

Selbst wenn nach einer Kündigung der Wechsel zu einem neuen Anbieter dauert, muss niemand fürchten im Dunkeln zu sitzen, die Stromversorgung ist übergangsweise durch den Grundversorger gesetzlich sichergestellt.