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Urteil in Mordprozeß Urteil in Mordprozeß: Beifall im Gerichtssaal

30.11.2001, 15:44
Vanja auf dem Weg zum Gerichtssaal
Vanja auf dem Weg zum Gerichtssaal dpa

Heidelberg/dpa. - Verurteilt wurde der 36-Jährige wegen zweifachen Mordes,versuchten Mordes, versuchten sexuellen Missbrauchs und mehrererEinbrüche, bei denen er unter anderem Fotos der von ihmausspionierten Frauen und Kinder gestohlen hatte. Der Mord an derzwölfjährigen Vanja Elena war seine letzte Tat. Am späten Abend des30. November vergangenen Jahres drang er mit einem gestohlenenSchlüssel in die Wohnung ein, schlich sich in das Kinderzimmer understach sein Opfer mit einem Messer. Laut Geständnis wollte er sicheigentlich an ihr vergehen und sie nicht umbringen.

Der bullige Lagerarbeiter war 15 Jahre lang nachts heimlich durchdie Gärten Heidelbergs geschlichen und hatte seine Opferausspioniert, bis er im Mai festgenommen wurde. Er selbst sagte, ersei krank. Der psychiatrische Gutachter hatte jedoch keine seelischeKrankheit oder Abartigkeit erkannt. Bis zum vergangenen Jahr lebteder Mann bei seiner Mutter.

«Selten haben Straftaten die Menschen in unserer Region so inAngst und Schrecken versetzt wie die Morde an Vanja Elena und BeateRabel», sagte der Vorsitzende Richter Edgar Gramlich. Mit seinemUrteil entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Sogardie Verteidigung hielt lebenslang für die angemessene Strafe.Revision will der Mann nicht einlegen. Die Sicherungsverwahrung wirdbei Tätern angeordnet, die einen Hang zu schweren Straftaten habenoder für die Allgemeinheit gefährlich sind. Sie bleiben auch nachEnde der Haftstrafe im Gefängnis. Alle zwei Jahre wird geprüft, obdie Sicherungsverwahrung noch nötig ist. Die Zuschauer im vollbesetzten Gerichtssaal quittierten das Urteil mit Beifall.