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Urlaub Urlaub: Mallorca kassiert umstrittene Touristensteuer

Von Hubert Kahl 29.04.2002, 13:42

Palma de Mallorca/Madrid/dpa. - Vom 1. Mai an muss damit jeder Urlauber auf den Inseln Mallorca,Menorca, Ibiza und Formentera - je nach Kategorie der Unterkunft -pro Tag eine Steuer von 0,25 bis 2 Euro zahlen. In denallermeisten Hotels beträgt der Satz 1 Euro pro Nacht und Person.Kinder unter zwölf Jahren sind ausgenommen.

So steht es jedenfalls in dem Gesetz, das die rot-grüne Regierungder autonomen Region der Balearen in Palma de Mallorca erlassen hat.Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus. Danach bekommt einerheblicher Teil der Urlauber von der Steuer nichts zuspüren. Dazu zählen zunächst all die Touristen, die nicht in Hotelsund ähnlichen Unterkünften untergebracht sind, sondern bei Freundenoder in privaten Appartements wohnen. Die Gäste von Pensionenund anderen Billig-Herbergen sind ebenfalls von der Zahlung befreit.

Auch bei den «normalen» Hotels werden längst nicht alle Urlauberzur Kasse gebeten. In vielen Fällen verschonen die Hoteliers oder dieReiseveranstalter ihre Kunden und kommen selbst für die so genannteMallorca-Steuer auf. Die Zeitung «Ultima Hora»bezifferte den Anteil dieser Herbergen auf bis zu 45 Prozent. NachAngaben der großen Reiseunternehmen müssen nur in ganzwenigen Hotels die Urlauber die Abgabe in vollem Umfang aus eigenerTasche berappen.

Die große Mehrheit der Herbergen hat sich dazuentschlossen, die Abgabe zwar zu kassieren, den Touristen aber dieZahlung zu «versüßen». Danach erhalten die Urlauber für die Zahlungder «ecotasa» an der Hotelkasse Bons, die sie bei der Inanspruchnahmevon Service-Leistungen ihrer Herberge verrechnen können. Das heißt:Was ein Urlauber für die Touristenabgabe zahlt, kann er sich bei denKosten für die Nutzung des Hotel-Safes oder der Saunawieder abziehen lassen. Oder er kann für das Geld, das er für dieSteuer gezahlt hat, an der Hotelbar kostenlos Bier oder Limonadetrinken. Die Wochenzeitung «Mallorca-Magazin» taufte die Abgabebereits in «Limonadensteuer» um.

Wer sich die Steuer in der Form von Sauna-Besuchen oder Getränkevergüten lässt, kann jedoch nicht darauf hoffen, sein Geldzurückzubekommen, falls die Abgabe in ein paar Jahren fürverfassungswidrig erklärt werden sollte. In diesen Fällen müssen dieUrlauber ihre möglichen Erstattungsansprüche an die Hoteliersabtreten.

Der Streit um die «ecotasa» ist nämlich keineswegs beigelegt.Spaniens konservative Zentralregierung erhob gegen die Steuer Klagevor dem Verfassungsgericht. Sie betrachtet die Abgabe als eineillegale Doppelbelastung neben der Mehrwertsteuer. Die Hoteliers, diemit der Eintreibung der Abgabe beauftragt wurden, klagten ebenfallsgegen das Gesetz. Sie wollen auch jeden Zahlungsbefehl derFinanzämter vor Gericht anfechten. Die Balearen-Regierung dagegenwill die Steuer zur Bekämpfung von Umweltschäden und für dieVerbesserung von Tourismus-Einrichtungen einsetzen. Sie erwartetEinnahmen in Höhe von 70 Millionen Euro im Jahr.