1. MZ.de
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Prozess nach Busunfall: Tödlicher Busunfall - Prozess beginnt am 13. März in Leipzig

Prozess nach Busunfall Tödlicher Busunfall - Prozess beginnt am 13. März in Leipzig

Vier Frauen starben, 46 Menschen wurden verletzt: Der Prozess um den Reisebusunfall bei Leipzig beginnt. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung in zahlreichen Fällen.

Von dpa 20.01.2026, 04:00
Der Prozess um den tödlichen Busunfall beginnt am 13. März in Leipzig. (Archivbild)
Der Prozess um den tödlichen Busunfall beginnt am 13. März in Leipzig. (Archivbild) Jan Woitas/dpa

Leipzig/Eilenburg - Der Prozess um den tödlichen Unfall mit einem Reisebus auf der Autobahn 9 bei Leipzig beginnt am 13. März. Angeklagt ist der Busfahrer wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 46 Fällen, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Eilenburg mitteilte. Die Verhandlung findet wegen des größeren Saals nicht in Eilenburg, sondern am Landgericht Leipzig statt. Zuständig ist aber weiterhin das Amtsgericht Eilenburg.

Bislang nur ein Termin angesetzt 

„Man hat sich lediglich den größeren Saal ausgeliehen, weil nicht abzusehen ist, wie viele Nebenkläger erscheinen werden“, betonte der Sprecher. Nach derzeitigem Stand hat das Gericht nur einen Termin angesetzt. Somit ist mit einem Urteil noch am 13. März zu rechnen. 

Vier Frauen starben bei Flixbus-Unfall

Der Doppelstockbus war am 27. März 2024 auf dem Weg von Berlin nach Zürich verunglückt. An Bord waren 54 Menschen, darunter zwei Busfahrer. Nördlich von Leipzig kam der Bus von der Autobahn ab und kippte auf die Seite. Vier Frauen im Alter von 19, 20, 43 und 47 Jahren starben. 46 Fahrgäste wurden verletzt, einige von ihnen schwer.

Der damals 62 Jahre alte Fahrer habe bei fast Tempo 100 die Kontrolle über den Bus verloren, hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Sie geht davon aus, dass der Mann die „im Verkehr erforderliche Sorgfalt“ vermissen ließ und dadurch den Unfall verursacht hat. Der Bus habe laut Gutachten keinerlei technische Mängel gehabt. Der nicht vorbestrafte Fahrer stand laut Staatsanwaltschaft nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten.