Straßenverkehrsordnung Straßenverkehrsordnung: Wann dürfen Autofahrer hupen?

Wer sich oder andere in Gefahr sieht, darf mit der Hupe warnen. Darauf weist der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) hin. Laut Straßenverkehrsordnung dürfen Autofahrer Hupe und Lichthupe aber nur in solchen Fällen und beim Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften nutzen.
Bei Missbrauch droht ein Bußgeld von zehn Euro. Mehr sogar, wenn dabei andere in Gefahr kommen.
Das gilt etwa, wenn ein Radler sich durchs Hupen erschreckt und stürzt. Manchmal toleriert die Polizei allerdings Hupkonzerte im Einzelfall, etwa bei einem Hochzeits- oder Fußballkorso. (dpa)