Vielfalt und queeres Leben Sozialministerium: Regenbogenfahne nur einmal im Jahr
Auch am Haus von Bärbel Bas soll am Christopher Street Day nicht mehr offiziell bunt beflaggt werden. Hintergrund sei eine Vorgabe des Innenministeriums, heißt es zur Erklärung.

Berlin - Das Bundesinnenministerium hat schon Ende April klargestellt, dass die Regenbogenfahne nur an einem Tag pro Jahr an Ministerien aufgezogen werden darf. Damit erklärt das Haus von Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD), dass die bunte Flagge dort nur noch am Tag gegen Homophobie am 17. Mai gehisst wird, und nicht mehr - wie in den vergangenen Jahren - auch anlässlich des Christopher Street Day.
„Hintergrund ist ein Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 28. April 2025 mit ergänzenden Hinweisen zur Genehmigung aus dem Jahr 2022“, teilte das Sozialministerium auf Anfrage mit. „Darin wird klargestellt, dass das Setzen der Regenbogenflagge auf einen konkreten Kalendertag im Jahr beschränkt ist, der von den Ressorts selbst ausgewählt werden kann.“
Das Innenministerium bestätigte den Vorgang. Die Klarstellung habe sich auf Vorgaben zum Aufziehen der Regenbogenfahne vom April 2022 bezogen. Schon darin habe es geheißen, dass die Fahne an einem Tag im Jahr an Ministerien wehen dürfe.
Das Sozialministerium hatte allerdings in den Jahren 2022 bis 2024 jeweils zweimal bunt geflaggt: am 17. Mai sowie am Tag des Christopher Street Day in Berlin und am Standort Bonn am Tag des CSD in Köln. Das handhabt Bas nun anders. Darüber hatte zunächst der „Tagesspiegel“ berichtet.
Ihr Ministerium betonte, das Schreiben des Innenministeriums erlaube alternative Formen der Sichtbarmachung wie Banner oder Plakate in Regenbogenoptik. Das Sozialministerium nutze dieses Jahr ein großflächiges Transparent am Berliner Amtssitz sowie eine Plakatfläche in Bonn als sichtbares Zeichen für Vielfalt. Die Aktion laufe seit dem 28. Juni und noch bis zum Berliner CSD.
Auch Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hatte entschieden, anders als in den vergangenen Jahren die Regenbohnenfahne am 17. Mai, aber nicht mehr am Tag des CSD aufzuziehen. Sie beruft sich auf die Verpflichtung zu Neutralität. Für den Bundestag gilt der Erlass des Innenministeriums nicht.