Bildung Schulpflicht in Berlin bleibt trotz Warnstreiks
Keine U-Bahn, kaum Busse: Die Bildungsverwaltung hält an der Schulpflicht fest, erlaubt aber Ausnahmen. Welche Regeln am Warnstreik-Freitag für Schüler und Eltern gelten.

Berlin - Die Schulpflicht in Berlin wird am Freitag wegen des Warnstreiks bei der BVG nicht ausgesetzt. Schüler können aber in „begründeten Einzelfällen“ trotzdem zu Hause bleiben, wenn ihre Busse, U-Bahnen oder Trams nicht fahren und keine anderen Transportmöglichkeiten bestehen. Das geht aus einem Rundschreiben der Bildungsverwaltung an die öffentlichen Schulen hervor, dessen Inhalt der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Die Bildungsverwaltung bittet die Schulen darin um „umsichtige Regelungen“. „Da die Schulpflicht bestehen bleibt, wäre es beispielsweise möglich, den betroffenen Schülerinnen und Schülern Aufgaben mitzugeben oder andere alternative Lernangebote zu unterbreiten“, heißt es in dem Schreiben. „Auszubildende könnten alternativ auch in ihren Betrieb gehen.“
In jedem Fall sei eine Information der Schule durch Schüler oder deren Eltern erforderlich. Die Entscheidung über eine Beurlaubung oder nachträgliche Entschuldigung obliege grundsätzlich der Schule. Man sei sicher, dass die Schulen vor Ort „gute Entscheidungen“ zur Absicherung des Unterrichts und Ganztagsbetriebs finden werden, so die Bildungsverwaltung.
Wegen eines Warnstreiks bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) fahren am Freitag und Samstag keine Trams und U-Bahnen, auch fast alle Buslinien verkehren nicht. Die S-Bahn fährt hingegen, weil sie zur Deutschen Bahn gehört.