Rosenkrieg der Wussows Rosenkrieg der Wussows: Klage gegen Schauspieler ist abgewiesen

Hamburg/dpa. - Yvonne Wussow (45) hat in ihrem vor Gerichtausgetragenen «Rosenkrieg» gegen Klausjürgen Wussow (72) den Streitum die ausstehende Miete von 32 000 Mark (etwa 16 400 Euro) verloren.Das Hamburger Landgericht gab am Freitag bekannt, dass die Klage derJournalistin abgewiesen wird. Der Schauspieler («Schwarzwaldklinik»,«Klinik unter Palmen») habe mit 130 000 Mark bereits seine Schuldbeglichen, erklärte der vorsitzende Richter. Die Ehefrau muss nunauch noch die Kosten des Gerichts tragen. Beide erschienen nicht zurUrteilsverkündung.
Der «Rosenkrieg» in den Klatsch-Spalten deutscher Zeitungen hattebereits kurz nach der Trennung des Paares im Januar vergangenenJahres begonnen. Beide warfen sich vor, der jeweils andere seiAuslöser für die Trennung gewesen. Zuletzt stritten sich beide in denMedien hauptsächlich ums Geld. Beinahe wöchentlich fand sich einerder Ehepartner auf den Titeln bunter Blätter. Erst vor wenigen Tagenzeigte etwa die «Bild»-Zeitung Yvonne Wussow in einem HamburgerSozialamt. 561 Mark monatlich bekommt sie dem Bericht nach alslaufende Hilfe zum Lebensunterhalt.
Im aktuellen Streit ging es um ausstehende Mietforderungen für diegemeinsame Wohnung in Hamburg-Harvestehude (monatliche Miete 7600Mark). In den Zeitschriften «Bunte» und «Gala» warfen sich die Elterndes 1993 geborenen Sohnes Benjamin gegenseitig Geiz undRücksichtslosigkeit vor. «Er kam von einer Reise gar nicht erstwieder zurück und zahlte drei Monate überhaupt keinen Unterhalt - Ichwar vollkommen mittellos», beklagte sich Yvonne Wussow am vergangenenMittwoch vor Gericht. Sie habe rund 64 000 Mark der gemeinsamenSchulden tilgen müssen. Auch der gemeinsame Sohn gehe leer aus, hattesie in der Presse verkündet.
Der Schauspieler hatte im Vorfeld verkündet, er habe keinenPfennig und werde von seiner neuen Lebensgefährtin unterstützt. Der72-Jährige lebt seit drei Monaten mit der Witwe von Box-LegendeGustav «Bubi» Scholz, Sabine Scholz (43), in Berlin zusammen. Nocheinmal wird sich das Paar vor Gericht treffen: Am 31. Oktober ist derScheidungstermin.