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Referendum in Zürich Referendum in Zürich: Schweizer streichen Sozialhilfe für Flüchtlinge deutlich

Von Sara Pichireddu 25.09.2017, 11:06
Wahlhelfer zählen die Stimmen nach dem Referendum in Zürich.
Wahlhelfer zählen die Stimmen nach dem Referendum in Zürich. KEYSTONE

Zürich - Im Schweizer Kanton Zürich stimmten die Bürger am Sonntag bei einem Volksentscheid über verschiedene soziale Themen ab. Neben Pensionsreformen ging es vor allem um Sozialhilfe für Flüchtlinge. Dies berichteten verschiedene Schweizer Medien, unter anderem die „Kronen Zeitung“. Die Wähler entschieden dafür, die finanzielle Unterstützung für Geflüchtete mit dem Status F, entsprechend den subsidiär Schutzberechtigten in der EU, auf weniger als die Hälfte zu reduzieren. Die monatliche Summe beträgt jetzt 360 Franken (etwa 310 Euro) im Monat, vorher lag sie bei 900 Franken (etwa 780 Euro). 

Der sogenannte Status F ist eine Eigenheit des schweizerischen Asylrechts. Personen, deren Antrag auf Asyl zwar abgelehnt wurde, die aber in ihren Heimatländern mit Menschenrechtsverletzungen rechnen müssten, bekommen mit der Zuweisung des Status eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis. 

Die etwa 5300 Personen im Kanton Zürich, die von der Gesetzesänderung betroffen sind, haben nach wie vor das Recht, uneingeschränkt Erwerbstätigkeiten nachzugehen. Die Sozialhilfe würde ohnehin nur im Falle einer Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit gezahlt werden. 

Streichung der Zahlungen trifft vor allem Gemeinden

Ursprünglich 2011 beschlossen, sollte die Unterstützung vor allem bei der Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft helfen. Einige Parteien fürchteten jetzt aber, dass die Höhe der monatlichen Zahlungen die Sozialhilfeempfänger dazu verleiten würde, sich nicht um eine Arbeitsstelle zu bemühen. 

Gemeinden kritisierten nach dem Referendum, dass auch die Zahlungen der Kantone für Integrationskurse wegfallen würden. Ohne die dringend benötigten Kurse wäre es aber für die Geflüchteten sehr schwierig, sich in die Gesellschaft einzugliedern und Arbeit zu finden, was sie erst Recht von Sozialhilfe abhängig mache.