Prozesse Prozesse: Klaus Löwitsch verliert Klage

Berlin/dpa. - Die von Löwitsch als Kränkung empfundene Charakteristik seinerPerson war erschienen, nachdem die Boulevardpresse über seinfolgenschweres Zechgelage im Künstlerlokal «Emil» in Berlin Mitteberichtet hatte. Vor zwei Monaten ist der auch als FernsehdetektivPeter Strohm bekannte Schauspieler vor einem Berliner Amtsgerichtdeswegen zu 27 000 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Löwitsch habeim Vollrausch eine Frau angegriffen und sexuell genötigt, befand dasGericht.
Löwitsch hat seinen Schuldspruch nicht anerkannt und Berufungeingelegt. Im Fall des «kleinen Schweins» will ihm sein Anwalt abervorschlagen, den Freispruch der Journalisten zu akzeptieren. «Ichweiß aber nicht, ob er sich an den Rat hält», erklärte RechtsanwaltManfred Studier. Löwitsch selbst war diesmal nicht erschienen.
Löwitsch soll bei dem von ihm bestrittenen Angriff auf eineKollegin im «Emil» über fünf Promille Alkohol im Blut gehabt haben.Der Theaterredakteur wollte eigenen Angaben nach in seinem Porträtüber Löwitsch zeigen, wie eng Genie und Wahnsinn bei so berühmtenSchauspielern einhergehen können.
Der Richter sprach im Urteil von einem «ausgewogenen Artikel» imRahmen der Pressefreiheit. Ein Vorsatz zur Beleidigung sei nichterkennbar. Der stellvertretende Kulturchef als verantwortlicherSchlussredakteur bekam einen Freispruch, weil er nach seinerglaubhaften Darstellung in der Tageshektik keinen Blick auf denInhalt habe werfen können.