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Prozess Prozess: Streit um Ottfried Fischers Sexvideo geht weiter

Von Jessica Deringer 03.04.2012, 13:00

München/dapd. - Der Streit um ein Sexvideo mit dem KabarettistenOttfried Fischer wird neu aufgerollt. Das Münchner Oberlandesgerichthob am Dienstag den Freispruch gegen den angeklagten früherenRedakteur der «Bild»-Zeitung auf und gab damit dem Revisionsantragder Staatsanwaltschaft und Fischers als Nebenkläger statt. DasMünchner Landgericht hatte den 31 Jahre alten Redakteur im Maivergangenen Jahres vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Der Fallwird jetzt an eine andere Strafkammer des Landgerichts verwiesen undneu verhandelt.

Hintergrund ist ein heimlich gedrehtes Video von Fischer mitProstituierten, das der Angeklagte erworben hatte. Er konfrontierteFischers PR-Beraterin damit, kurz darauf erschien einExklusivinterview mit Fischer in der «Bild». Die Frage ist, ob derKabarettist zu dem Interview genötigt wurde. Im Oktober 2010 hattedas Amtsgericht München den Journalisten wegen Nötigung und«Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch unbefugteBildaufnahmen» zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt. ImMai 2011 hob das Landgericht München das Urteil imBerufungsverfahren auf.

Zwtl.: Freispruch beruht möglicherweise auf Rechtsfehlern

In der Begründung hieß es am Dienstag, im Urteil des Landgerichtsseien die Gründe für den Freispruch nicht ausreichend erörtertworden. «Es ist nicht auszuschließen, dass der Freispruch aufRechtsfehlern beruht», sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl.Damit ist die Voraussetzung für eine Neuverhandlung erfüllt.

Beispielsweise heiße es im Urteil, die Aussagen des Angeklagtenund Fischers PR-Beraterin deckten sich «im Großen und Ganzen». Woringenau Unterschiede und Übereinstimmungen bestünden, werde aber nichtklar. Außerdem stelle das Landgericht zwar fest, dass diePR-Beraterin ihre Aussagen gegen den Angeklagten im Laufe der Zeitabgeschwächt habe. Inwiefern und warum, sei aber nicht genügenderklärt. Eine Verurteilung des Journalisten scheine rechtlichmöglich.