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Prozess Prozess: Hugo Egon Balder gewinnt gegen «Neue Woche»

11.11.2005, 15:59
Die im Burda-Verlag erscheinende Zeitschrift «Neue Woche» muss auf ihrer Titelseite eine Gegendarstellung des Fernsehmoderators und Entertainers Hugo Egon Balder abdrucken. Die Illustrierte habe mit ihrer Schlagzeile in das Persönlichkeitsrecht Balders eingegriffen, urteilte der in Freiburg ansässige 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Karlsruhe am Freitag (11.11.2005). (Foto: dpa)
Die im Burda-Verlag erscheinende Zeitschrift «Neue Woche» muss auf ihrer Titelseite eine Gegendarstellung des Fernsehmoderators und Entertainers Hugo Egon Balder abdrucken. Die Illustrierte habe mit ihrer Schlagzeile in das Persönlichkeitsrecht Balders eingegriffen, urteilte der in Freiburg ansässige 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Karlsruhe am Freitag (11.11.2005). (Foto: dpa) dpa

Freiburg/dpa. - Das Blatt hatte im Juni berichtet, Balder habeseine angebliche Geliebte gewürgt. Balder bestreitet die Vorwürfe. Erhabe weder eine Geliebte, noch habe er eine Gewalttat ausgeübt.

Die «Neue Woche» hatte getitelt: «Exklusiv - Hugo Egon Balder -Geliebte zeigt ihn nach Gewalttat an.» Mit der Schlagzeile auf derTitelseite sei eine nicht belegte Tatsachenbehauptung aufgestelltworden, heißt es in dem Urteil. Der verheiratete Familienvater müssean gleicher Stelle seine Sicht darstellen können. Damit dieTitelseite nicht blockiert wird, muss die Gegendarstellung aber ineiner kleineren Schrift erscheinen.

Vor dem Landgericht Offenburg (Ortenaukreis) hatte Balder bereitsAnfang August Recht bekommen. Dagegen hatte der Verlag Berufungeingelegt. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte die BerlinerStaatsanwaltschaft gegen Balder ermittelt, das Verfahren aber mangelsBeweisen eingestellt. Im Juli musste schon der Axel-Springer-Verlagin der «Bild»-Zeitung eine Gegendarstellung abdrucken.