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Prozess gegen Klaus Löwitsch Prozess gegen Klaus Löwitsch: Schauspieler zu Geldstrafe verurteilt:

19.06.2001, 15:04

Berlin/dpa. - Mit einer Verurteilung hatte der SchauspielerKlaus Löwitsch nicht mehr gerechnet. Und dann traf ihn die Härte desGesetzes: Wegen fahrlässigen Vollrausches hat das AmtsgerichtBerlin-Tiergarten den prominenten Mimen am Dienstag zu einerGeldstrafe von 27 000 Mark verurteilt. Das Gericht sah es alserwiesen an, dass Löwitsch die Witwe des DDR-Schauspielers ArnoWyzniewski im Februar des Vorjahres nach einem Kneipenabend inBerlin-Mitte geschlagen und sexuell genötigt hatte. Jedoch sei ermit 5,15 Promille so betrunken gewesen, dass er dafür strafrechtlichnicht zur Verantwortung zu ziehen sei, sagte Richterin Ariane Faust.

Der 65-Jährige im dunklen Anzug und Seidenkrawatte, der alshartgesottener Fernseh-Verbrecherjäger «Peter Strohm» bekannt wurde,saß im Gericht mit maskenhaftem Lächeln und schüttelte den Kopf.Immer wieder hatte er in dem fünftägigen Prozess beteuert: «Esbetrifft mich nicht. Das ist eine schlecht erfundene Geschichte.» Ersei unschuldig. «Ich werde weitermachen, bis ich ein Urteil bekommenhabe, das mir zusteht», sagte er nun. Er sprach von feministischenRichterinnen, von denen er nichts anderes erwartet habe.

Gutachter Ulrich Giese hatte Löwitsch attestiert, an dembewussten Abend mit 5,15 Promille einen «Filmriss» gehabt zu haben -nicht mehr zurechnungsfähig. Es sei zwar schwer vorstellbar, dassjemand in diesem Zustand eine Frau angreifen könne, aber auch eineEntgleisung sei nicht ausgeschlossen.

Richterin Faust sah es nun als erwiesen an, dass der volltrunkeneLöwitsch die 38-jährige Claudia Wyzniewski angegriffen, ins Gesichtgeschlagen und ihr zwischen die Beine gegriffen hatte. «DieNebenklägerin ist glaubhaft.» Doch eine Verurteilung sei nur wegenfahrlässigen Vollrausches in Frage gekommen. «Er wusste nicht mehr,was er tat.» Sie meinte, auch respektable Menschen könntenAusrutscher haben.

Ein Raunen war am Dienstag durch den Saal gegangen, als derGutachter zusammentrug: Nach 16 doppelten Grappa, zwei FlaschenRotwein, einem Achtel Weißwein und einem Kräuterschnaps habeLöwitsch einen absoluten Blackout gehabt. «Das war der Zustand einesVollrausches, eine vorübergehende krankhafte seelische Störung.»

Oberstaatsanwältin Monika Kienbaum hatte in ihrem Plädoyermoniert, dass sich die von der Verteidigung aufgebotenen Zeugenabgesprochen hätten. «Das waren unverwertbare Aussagen - alleverbindet ein beispielloser Geltungsdrang.» Dieser Auffassungschloss sich Richterin Faust in ihrem Urteil an. Verletzungen derFrau wie Blutergüsse seien auf Polizeifotos dokumentiert.

Löwitsch hatte sich nach dem Vorfall bei Wyzniewski entschuldigt,als er in dem Lokal von dem Vorfall hörte und einen Scheck über 2000Mark ausgestellt, weil er Rufmord befürchtete. Dies sei in derGeldstrafe berücksichtigt.

Noch am Dienstagmorgen hatte sich ein aufgeräumter,optimistischer Löwitsch präsentiert: «Meine Welt ist wieder okay.»Er habe sieben neue Drehbücher auf den Tisch bekommen. «Ab Septembergehe ich wieder in die Vollen.» Nun war Löwitsch nur noch sauer:«Das lass' ich nicht auf mir sitzen.» Das Urteil akzeptiere er nichtund werde dagegen angehen, sagte er wütend. Der passionierte Ski-Fahrer hatte wiederholt angekündigt, wegen des «unfairen Verfahrens»nicht wieder in Deutschland als Schauspieler zu arbeiten. Der inBerlin geborene Löwitsch blickt bereits auf mehr als 300 Film- undFernsehrollen zurück.