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Prozess Prozess: Achteinhalb Jahre wegen Totschlags für den «Kannibalen»

30.01.2004, 09:01
Der Angeklagte Armin Meiwes sitzt im Kasseler Landgericht (Archivfoto vom 09.01.2004). Mit dem Urteil im Kasseler Kannibalismus-Prozess geht an diesem Freitag einer der spektakulärsten deutschen Kriminalfälle zu Ende. (Foto: dpa)
Der Angeklagte Armin Meiwes sitzt im Kasseler Landgericht (Archivfoto vom 09.01.2004). Mit dem Urteil im Kasseler Kannibalismus-Prozess geht an diesem Freitag einer der spektakulärsten deutschen Kriminalfälle zu Ende. (Foto: dpa) dpa

Kassel/dpa. - Der «Kannibale von Rotenburg» ist in einem der spektakulärsten Prozesse der deutschen Justizgeschichte wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kassel bewertete die Tat des 42 Jahre alten Armin Meiwes, der einen Berliner Ingenieur mit dessen Einwilligung getötet und zum Teil gegessen hatte, am Freitag nicht als Mord. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Lustmordes lebenslange Haft verlangt, die Verteidigung auf Tötung auf Verlangen plädiert. Der Angeklagte nahm das Urteil völlig ruhig und ohne äußere Regung auf.

Bei guter Führung kann Meiwes trotz seiner von einem Gutachter festgestellten Rückfallgefahr in viereinhalb Jahren aus der Haft entlassen werden. Das Gericht räumte ein, es hätte den Kannibalen lieber zur Behandlung in die Psychiatrie eingewiesen. Da Meiwes voll schuldfähig sei, habe dazu jedoch die rechtliche Grundlage gefehlt.

Die Staatsanwaltschaft kündigte unmittelbar nach dem Urteil Revision an. Verteidiger Harald Ermel äußerte sich dagegen mit dem Urteil zufrieden: «Mitte 2008 ist er wieder draußen.» Ermel gab sich überzeugt: «Meiwes wird es mit Sicherheit nicht wieder machen, er ist geläutert.» Sein Mandant habe angekündigt, sich therapieren zu lassen.

Die zwischen zwei psychisch gestörten Menschen abgesprochene Tat sei kein Mord, da keines der von der Staatsanwaltschaft angenommenen Mordmerkmale vorgelegen habe, sagte der Richter. Der Computerfachmann habe sein Opfer nicht zur Befriedigung des Geschlechtstriebs getötet. Das Lustempfinden bei der Tötung sei kein dominierendes Motiv der Tat gewesen. Der Kannibale habe versucht, über das Aufessen eine möglichst enge Bindung mit einem anderen Menschen einzugehen. Dabei sei es ihm nicht um Lust und Sex, sondern um Sicherheit und Geborgenheit gegangen. «Die Tötung und weitere Verwertung der Leiche war Teil einer Vereinbarung zwischen Täter und Opfer.» Insofern handele es sich auch nicht um einem Mord aus anderen niedrigen Beweggründen.

Der Richter schloss auch eine Tötung auf Verlangen aus. Das Opfer habe nicht ausdrücklich und ernsthaft verlangt, von Meiwes getötet zu werden. Dem Berliner sei es zunächst nur darum gegangen, mit der eigenen Entmannung «den finalen Kick seines Lebens» zu erleben. Dabei sei der Tod nur die Folge dieses «Kicks» gewesen.

«Es handelt sich um ein in unserer zivilisierten Gesellschaft geächtetes Verhalten, den Kannibalismus», sagte Richter Volker Mütze in der Urteilsbegründung. «Wir befinden uns im Grenzbereich des Strafrechts, da Erfahrungswerte fehlen.» Da Kannibalismus kein Straftatbestand ist, hatte das Gericht mit dem Verfahren Neuland betreten. Günstig auf das Strafmaß habe sich das umfassende Geständnis von Meiwes und das formale Einverständnis des Opfers ausgewirkt.

«Für beide war der andere das Instrument zur Erfüllung der eigenen Wünsche», sagte Mütze. Beide hätten in einer von ihrem normalen Leben abgeschotteten Welt des Internets mit ihren Fantasien und Vorstellungen gelebt.» Der Prozess habe aufgedeckt, dass sich in der Subkultur des Internets nicht nur viele Menschen mit Kinderpornografie sondern auch mit Kannibalismus beschäftigten. «Hier leben Menschen ihre Fantasien aus, denen eigentlich Hilfe zuteil werden muss.»

Das undatierte Polizeifoto zeigt Bernd Jürgen Brandes, der im hessischen Rotenburg einem Fall von Kannibalismus zum Opfer gefallen ist (Archivfoto). Mit dem Urteil im Kasseler Kannibalismus-Prozess geht an diesem Freitag einer der spektakulärsten deutschen Kriminalfälle zu Ende. Während des zwei Monate dauernden Prozesses wurden nicht nur schockierende Details der unfassbaren Tat, sondern auch die Existenz einer Kannibalismus-Szene in Deutschland bekannt. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll der «Kannibale von Rotenburg» wegen Mordes lebenslang hinter Gitter. Die Verteidigung hat auf Tötung auf Verlangen plädiert, worauf höchstens fünf Jahre Haft stehen. (Foto: dpa)
Das undatierte Polizeifoto zeigt Bernd Jürgen Brandes, der im hessischen Rotenburg einem Fall von Kannibalismus zum Opfer gefallen ist (Archivfoto). Mit dem Urteil im Kasseler Kannibalismus-Prozess geht an diesem Freitag einer der spektakulärsten deutschen Kriminalfälle zu Ende. Während des zwei Monate dauernden Prozesses wurden nicht nur schockierende Details der unfassbaren Tat, sondern auch die Existenz einer Kannibalismus-Szene in Deutschland bekannt. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll der «Kannibale von Rotenburg» wegen Mordes lebenslang hinter Gitter. Die Verteidigung hat auf Tötung auf Verlangen plädiert, worauf höchstens fünf Jahre Haft stehen. (Foto: dpa)
Polizei
Blick auf das mit Polizeibändern gesperrte Haus des mutmaßlichen Kannibalen im Rotenburger Ortsteil Wüstefeld (Kreis Hersfeld-Rotenburg) (Archivfoto vom 22.7.2003). Mit dem Urteil im Kasseler Kannibalismus-Prozess geht an diesem Freitag einer der spektakulärsten deutschen Kriminalfälle zu Ende. Während des zwei Monate dauernden Prozesses wurden nicht nur schockierende Details der unfassbaren Tat, sondern auch die Existenz einer Kannibalismus-Szene in Deutschland bekannt. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll der «Kannibale von Rotenburg» wegen Mordes lebenslang hinter Gitter. Die Verteidigung hat auf Tötung auf Verlangen plädiert, worauf höchstens fünf Jahre Haft stehen. (Foto: dpa)
Blick auf das mit Polizeibändern gesperrte Haus des mutmaßlichen Kannibalen im Rotenburger Ortsteil Wüstefeld (Kreis Hersfeld-Rotenburg) (Archivfoto vom 22.7.2003). Mit dem Urteil im Kasseler Kannibalismus-Prozess geht an diesem Freitag einer der spektakulärsten deutschen Kriminalfälle zu Ende. Während des zwei Monate dauernden Prozesses wurden nicht nur schockierende Details der unfassbaren Tat, sondern auch die Existenz einer Kannibalismus-Szene in Deutschland bekannt. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll der «Kannibale von Rotenburg» wegen Mordes lebenslang hinter Gitter. Die Verteidigung hat auf Tötung auf Verlangen plädiert, worauf höchstens fünf Jahre Haft stehen. (Foto: dpa)
dpa