Obduktion Obduktion: Drei Geschwister sind ertrunken - Verletzten Eltern Aufsichtspflicht?

Neukirchen - Die Obduktion hat die vermutete Todesursache der drei Geschwister im nordhessischen Neukirchen bestätigt: Die fünf, acht und neun Jahre alten Kinder sind in dem Löschteich ohne Fremdeinwirkung ertrunken. Alle pathologischen Befunde deuteten auf Tod durch Ertrinken hin, erklärten Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag in einer Mitteilung. Hinweise auf Fremdverschulden seien nicht festgestellt worden. Der elf Jahre alte Bruder der Kinder hatte seine Geschwister gesucht und Nachbarn alarmiert.
Zur Frage, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, machte die Polizei in Homberg auf Anfrage weiter keine Angaben. Dieser Aspekt werde in weiteren Ermittlungen eine Rolle spielen, sagte Polizeisprecher Markus Brettschneider.
Die Staatsanwaltschaft Marburg führt ein Todesermittlungsverfahren. „Dabei wird auch geprüft, ob jemandem ein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen ist“, sagt Sprecher Oliver Rust. Im Umfeld der Familie müsse noch weiter ermittelt werden. Aus Pietätsgründen werde das aber noch einige Tagen dauern.
Keine Sicherung des Teiches
Zur Frage einer Absicherung des Teiches, etwa gegen hineinstürzende Kinder, werde sich die Kommune beraten, sagte Bürgermeister Klemens Olbrich. Wegen des laufenden Verfahrens wolle er dazu keine Stellung nehmen. Angehörige der Familie hatten den Vorwurf geäußert, dass lediglich Warnschilder am Teich keinen ausreichenden Schutz böten. Die drei Kinder waren am Samstagabend im Ortsteil Seigertshausen ertrunken.
Der Direktor des Hessischen Städtetags, Stephan Gieseler, sagte hingegen: „Nach meinem Dafürhalten ist eine Beschilderung in vielen Fällen ausreichend. Aber Einzelfälle muss man immer prüfen.“ Man könne ja nicht alle möglichen Gewässer oder Bachläufe einzäunen. Wichtig sei, dass Eltern von kleinen Kindern ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen.
Zeit zum Trauern
Wie mit der Sicherheit an Löschwasserentnahmestellen zu verfahren ist, regelt eine DIN-Verordnung. Laut DIN 14210 muss ein Löschteich mit einem mindestens 1,25 Meter hohen Zaun abgegrenzt werden. Die Stadt hat nach Ansicht von Bürgermeister Olbrich aber nicht gegen Vorschriften verstoßen. „Der Teich fungiert nicht in erster Linie als Löschwasserentnahmestelle“, sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Der Teich sei vielmehr integriert in ein Naherholungs-und Freizeitgelände. Grillhütten und Sportanlagen grenzen an das Gewässer an. „Deswegen gilt die DIN-Verordnung für diesen Freizeit-Teich nicht“, sagte er der Zeitung.
Unterdessen wird in Neukirchen über eine Trauerfeier nachgedacht. Ob es aber eine zentrale Veranstaltung gibt, sei noch nicht entschieden, sagte Olbrich. Er wünscht sich, dass die Betroffenen, Freunde und Nachbarn in aller Ruhe und ohne Medienpräsenz ihre Trauer bewältigen können. „Die Menschen hier sind ziemlich gestresst von den Vorkommnissen und wollen ungestört unter sich bleiben“, sagte Olbrich. (dpa)