Obdachlosen-Mordprozess Obdachlosen-Mordprozess: Hohe Haftstrafen in Stralsund
Stralsund/dpa. - Die drei gehörten damals der rechten Szene an. Einer der16-Jährigen war bis kurz vor dem Verbrechen NPD-Mitglied.
Nach Auffassung des Richters handelten die drei Verurteilten ausniederen Beweggründen, als sie im November vorigen Jahres den 42-jährigen Obdachlosen in Greifswald zu Tode prügelten. Sie hätten sichzum Herrn über Leben und Tod aufgeschwungen und ein aus ihrer Sichtlebensunwertes Leben beenden wollen. «Die Tat ist an Brutalität kaumzu überbieten», sagte der Vorsitzende Richter Rainer Loose. Er sprachvon einer «Schlächter-Mentalität».
Loose bezeichnete die Urteile als «verhältnismäßig mild.» Zu demUrteilsspruch hätten die umfassenden Geständnisse beigetragen, aberauch, dass alle drei nicht vorbestraft waren. Das Gericht blieb zumTeil deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Anklagehatte für die beiden 16-Jährigen neuneinhalb beziehungsweise neunJahre Jugendstrafe und für den 21-Jährigen lebenslange Haftgefordert. Die Angeklagten nahmen das Urteil mit gesenkten Köpfenentgegen, der 21-Jährige zitterte leicht.
Das Opfer war der vierte Obdachlose, der in Mecklenburg-Vorpommernim vergangenen Jahr von jugendlichen Schlägern zu Tode geprügeltwurde. Vor dem Landgericht Schwerin werden im Prozess um dengewaltsamen Tod eines Obdachlosen in Wismar die Urteile für Ende Junierwartet. Dort müssen sich fünf junge Männer verantworten.