Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen: Geiselnehmer von Ennepetal muss in geschlossene Psychiatrie

Hagen/dpa. - Der mit Fleischermessern bewaffnete Iraner hatte einen Linienbus gekapert und die Schüler sowie den Busfahrer als Geiseln genommen. Eine 16-jährige Schülerin wurde bei der Befreiung durch die Polizei durch einen Messerstich des Asylbewerbers leicht verletzt.
Sechs der anfangs zehn Schüler konnten bereits fliehen, als derIraner mit ihnen den Bus verließ und sich im Keller eines Wohnhausesverschanzte. «Der Mann hat den Kindern gesagt, dass er ihnen nichtstue, er bräuchte sie nur für einige Stunden», berichtete derVorsitzende Richter Horst-Werner Herkenberg. Nach mehreren Stundenentschied sich die Polizei, den Keller zu stürmen und befreite dieGeiseln. Der nicht anerkannte Asylbewerber war in Deutschlandgeduldet und drohte bereits vor der Geiselnahme für den Fall seinerAbschiebung mit Selbstmord.
«Das war nicht die Tat eines hoffnungslos kriminellen Täters,sondern die eines geistig kranken Menschen», sagte Herkenberg in derUrteilsbegründung. Nach Vorstellung des Angeklagten halte diedeutsche Regierung dessen Familie in Iran als Geiseln fest. Mitseiner Tat habe er die Einreise seiner Familie nach Deutschlanderzwingen wollen und die Medien auf seine Situation aufmerksam machenwollen. Die Familie habe jedoch nie die Einreise beantragt, betonteHerkenberg.
Die zahlreichen Wortmeldungen des Angeklagten hätten einen«Einblick in die bizarre Welt des Mannes» ermöglicht, so der Richter.So hatte der Iraner im Prozess das Hagener Gericht für seinen Fallals nicht zuständig erklärt. Er wollte direkt vor denBundesgerichtshof gestellt werden. Von seinen Verschwörungstheorienwich er nicht ab.
Der Iraner hatte die Geiselnahme als «schmutzigste Tat»bezeichnet, sah sie jedoch für seine Zwecke als gerechtfertigt an. Daer zwar weitgehend geständig war, aber einige Dinge «beschönigte»,wurden auch ehemalige Geiseln vor Gericht gehört. Einige der Kinderleiden noch heute psychisch unter der Tat.
Der 50-Jährige akzeptierte die Unterbringung in der Psychiatrie.Er forderte aber, dass das Gericht sich um seine Kinder in Irankümmern müsse. Sein Anwalt sieht derzeit keinen Anlass, in Revisionzu gehen. Auf der anderen Seite entsprach das Urteil den Forderungender Anklage.