Wohnen Niedersachsen plant Grundsteuererlass bei Härtefällen
Nach Beschwerden über deutliche Mehrbelastungen will das Land gezielt gegensteuern. In bestimmten Fällen sollen Eigentümer künftig ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreit werden können.

Hannover - Haus- und Grundstückseigentümer in Niedersachsen können in bestimmten Fällen künftig ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreit werden. Die Landesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Danach sollen die Kommunen mehr Entscheidungsfreiheit bekommen, um unzumutbare Härten durch die Grundsteuerreform abzufedern.
Wie die Staatskanzlei mitteilte, geht es vor allem um zwei Gruppen: erstens um sogenannte Resthöfe, bei denen mehr als 300 Quadratmeter früher land- oder forstwirtschaftlich genutzter Fläche inzwischen leer stehen. Zweitens um unbebaute Grundstücke im Außenbereich, die sich nicht mehr nutzen lassen – etwa große Wiesen, Teiche oder private Sportflächen, die nicht Kommunen oder Vereinen gehören.
Finanzminister Gerald Heere (Grüne) sagte laut einer Mitteilung: „Wir halten mit der vorgeschlagenen Änderung des Grundsteuergesetzes Wort und eröffnen die Möglichkeit, Bürgerinnen, Bürger und Vereine wirksam zu entlasten. Die Kommunen können so eigenständig und angemessen auf besondere Härtefälle reagieren.“
Mehr als 100 Einzelfälle bereits analysiert
Hintergrund ist die Grundsteuerreform, die nach Angaben des Finanzministeriums in bestimmten Einzelfällen zu deutlich höheren Abgaben geführt hat. Man habe mehr als 100 Fälle analysiert, in denen die neue Steuerbelastung als nicht zumutbar empfunden worden sei. Zwar solle die Reform insgesamt erst Ende 2027 bewertet werden, für diese speziellen Fälle ziehe das Land die Konsequenzen aber vorzeitig.
Mit der geplanten Gesetzesänderung erhielten Städte und Gemeinden die Möglichkeit, in Härtefällen auf die Grundsteuer ganz oder teilweise zu verzichten. Der Entwurf sei vorab mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Arbeitsebene besprochen worden.