Niedersachsen Niedersachsen: Jugendstrafe für Amokfahrt
PAPENBURG/DPA. - War es eine "Amokfahrt"mit einem "Auto als Waffe" oder ein schwererUnfall mit schlimmen Folgen für die Opfer?Der genaue Hergang der Geschehnisse am Maifeiertagauf einem belebten Parkplatz in Papenburgblieb lange unklar. Ein 19 Jahre alter Fahranfängermusste sich dort vor dem Jugendschöffengerichtwegen seines gefährlichen Autosprints in eineMenschenmenge und Unfallflucht verantworten.
"Ein ganz schwerer Fehler", urteilte RichterHarald Deeken. Ein 18-Jähriger wurde lebensgefährlichverletzt, zwei Frauen leicht. Der Angeklagteerhielt gestern eine Jugendstrafe von einemJahr und neun Monaten zur Bewährung und eineGeldstrafe von 1200 Euro. 31 Zeugen hattedas Gericht vernommen. Sie widersprachen sichzum Teil massiv, Falschaussagen wollte derRichter aber keinem unterstellen. Letztlichstützte sich das Gericht auf das Gutachteneines technischen Sachverständigen.
Er hatte die wenigen Sequenzen einer Überwachungskameraauf dem Parkplatz ausgewertet und Winkel sowieWegstrecken des Autos und der Verletzten analysiert.Danach hatte der Angeklagte zwar zunächstauf dem Parkplatz angehalten. Beim Zusammenstoßmit dem jungen Mann sei er nur im Schritttempogefahren, habe aber dann bis auf 31 Kilometerpro Stunde beschleunigt. Das Opfer fiel erstnach 20 Metern von der Motorhaube, als seineBeine gegen zwei Passantinnen prallen. DerVerletzte schwebte bis nach einer Notoperationin Lebensgefahr. Der Angeklagte kann selbstnicht erklären, wie es zu dem Unfall kam.Er habe plötzlich einen Mann auf der Straßeund dann auf der Motorhaube gesehen. Daraufhabe er Gas gegeben und könne sich an nichtsmehr erinnern: "Vielleicht war es ein Schock."Das glaubte ihm der Richter jedoch nicht.
Neben dem Medienrummel nach dem Unfall mitSchlagzeilen über die "Amokfahrt" spielteauch das Internet in dem Prozess eine Rolle.Täter und Freunde des Opfers meldeten sichdort in Foren zu Wort, es kam zu Beschimpfungenund Drohungen. Der Angeklagte habe sich dort"nicht glücklich geäußert und pubertäre Unreifegezeigt", sagt eine Jugendgerichtshelferin."Sie sind keiner der üblichen Straftäter",sagt auch Richter Deeken, "wenn es das Autonicht gäbe, säßen Sie jetzt nicht hier".