Urteile Missbrauch an Kindern - Strafmaß muss neu festgesetzt werden
Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat sich ein Mann sexuell an Kindern vergangen, dafür ist er verurteilt worden. Das Urteil wurde geprüft. Die Sache muss nun teilweise erneut behandelt werden. Warum?

Dessau-Roßlau - Im Fall eines wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Schwimmmeisters muss das Strafmaß neu festgesetzt werden. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau teilweise aufgehoben, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Beschluss festgestellt hat. Grund dafür sei eine nicht berücksichtigte Neufassung des Strafgesetzbuches in einem Fall. Wesentliche Teile des Urteils hat der BGH jedoch nicht beanstandet.
Der Schwimmmeister war im Mai 2024 wegen sexuellen Missbrauchs an zwei Jungen vom Landgericht Dessau-Roßlau zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Der 54-Jährige verging sich im August 2022 während seiner saisonalen Tätigkeit in einem Freibad im Landkreis Anhalt-Bitterfeld an zwei damals 11 und 12 Jahre alten Kindern. Es waren auch Bilddateien mit kinderpornografischen Inhalten auf seinem Laptop sichergestellt worden.
Laut dem BGH hätte in einem der bewerteten Fälle eine Änderung des Strafgesetzbuches berücksichtigt werden müssen. Es sei nicht auszuschließen, dass die Kammer bei Anwendung des nunmehr geltenden deutlich geringeren Strafrahmens eine niedrigere Strafe verhängt hätte, so der BGH. Diese Angelegenheit soll von einer anderen Strafkammer des Landgerichts neu verhandelt werden, die angeordnete Sicherungsverwahrung bleibt bestehen, wie es heißt. Am Ende soll eine neue Gesamtstrafe gebildet werden.